Kurztitel
Flexibilisierungsverordnung Heeresdruckerei
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 446/2006 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 181/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 446 aus 2006, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 181 aus 2013,
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Beachte
Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2007 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2012 (vgl. § 2).Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2007 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2012 vergleiche Paragraph 2,).
Text
Anlage
Projektprogramm nach § 17a Abs. 9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG)Projektprogramm nach Paragraph 17 a, Absatz 9, Ziffer 3, des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG)
1. Strategischer Rahmen
Die Heeresdruckerei erfüllt als nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport ihre Schlüsselaufgaben in der Liegenschaft ARSENAL und ab 1. Jänner 2011 zusätzlich im Amtsgebäude STIFTGASSE. Die Heeresdruckerei ist nicht Teil der Heeresorganisation und unterliegt somit nicht den Einschränkungen des Art. 79 B-VG.Die Heeresdruckerei erfüllt als nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport ihre Schlüsselaufgaben in der Liegenschaft ARSENAL und ab 1. Jänner 2011 zusätzlich im Amtsgebäude STIFTGASSE. Die Heeresdruckerei ist nicht Teil der Heeresorganisation und unterliegt somit nicht den Einschränkungen des Artikel 79, B-VG.
Im Vordergrund steht die Herstellung von Druckwerken für das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport. Druckleistungen für andere Organe des Bundes werden ausschließlich gegen Kostenersatz sowie nach Maßgabe freier Kapazitäten erbracht. Für Dritte, das heißt vom Bund verschiedene, natürliche oder juristische Personen, dürfen nur insoweit Leistungen durch die Heeresdruckerei gegen Entgelt erbracht werden, soweit dadurch nicht die Gewerbeordnung wegen Regelmäßigkeit der Leistungserbringung anzuwenden ist.
2. Strategische Ziele
Herstellung von Druckwerken nach Maßgabe des unter § 3 der Flexibilisierungsverordnung Heeresdruckerei beschriebenen Effizienzkriteriums, soweit dies mit den personellen Ressourcen sowie der technisch vorhandenen Ausstattung unter Anwendung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit nach folgender Prioritätenreihung möglich ist:Herstellung von Druckwerken nach Maßgabe des unter Paragraph 3, der Flexibilisierungsverordnung Heeresdruckerei beschriebenen Effizienzkriteriums, soweit dies mit den personellen Ressourcen sowie der technisch vorhandenen Ausstattung unter Anwendung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit nach folgender Prioritätenreihung möglich ist:
Druck- und Kopieraufträge des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport, die schon bisher durch die Heeresdruckerei erledigt wurden;
Übernahme von Druck- und Kopieraufträgen, die von den Reproduktionszentren WIEN, GRAZ und SALZBURG bis dato hergestellt wurden;
Druckaufträge gegen Kostenersatz für andere Organe des Bundes, soweit freie Kapazitäten vorhanden, bzw. absehbar sind;
Nicht regelmäßig anfallende Druckaufträge gegen Entgelt für Organisationen, die wehrpolitisch oder militärhistorisch tätig sind, soweit freie Kapazitäten vorhanden bzw. absehbar sind;
Nicht regelmäßig anfallende Druckaufträge gegen Entgelt für sonstige Bedarfsträger.
Die Gewinnung von weiteren Erfahrungswerten für die Einführung der Flexibilisierungsklausel bei weiteren Dienststellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport und als Vorbereitung für die Haushaltsrechtsreform („Globalbudgetierung“).
3. Managementziele
Ressourcenoptimierung bei der Heeresdruckerei (Anpassung der IST-Leistungen an die
PLAN–Leistungen) insbesondere bei der Abdeckung des Druck- und Kopierbedarfes für das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport.Ressourcenoptimierung bei der Heeresdruckerei (Anpassung der IST-Leistungen an die, PLAN–Leistungen) insbesondere bei der Abdeckung des Druck- und Kopierbedarfes für das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport.
Übernahme der Druck- und Kopieraufträge der Reproduktionszentren WIEN, GRAZ und SALZBURG bis spätestens 1. Jänner 2011.
Erreichung einer Saldoverbesserung, zumindest einer Saldostabilisierung.
Planung und Organisation der Durchführung von Druck- und Kopieraufträgen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung des jeweils erforderlichen Qualitätsstandards.
Reduzierung der Ausgaben des Ressorts für die Herstellung von Druckwerken (Budgetverantwortung bei der Heeresdruckerei) durch Insourcen bisher extern vergebener Druckaufträge.
Optimierung des Personaleinsatzes durch Übernahme sämtlicher Druck- und Kopieraufträge der Reproduktionszentren WIEN, GRAZ und SALZBURG.
Optimierung der Auftragserfüllung durch zentrale Auftragsannahme und -steuerung des gesamten mittel- und großvolumigen Druck- und Kopierbedarfes des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.
Beibehaltung der hohen Kundenzufriedenheit durch Beratung der „Kunden“ hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit sowie der vorhandenen technischen Möglichkeiten unter größtmöglicher Berücksichtigung der Kundenwünsche.
Schaffung von Kostenbewusstsein durch Kostenvoranschläge und „Kostenmitteilungen“.
4. Schlüsselaufgaben
Der Heeresdruckerei obliegt
die Organisation des Versandes bzw. der Zustellung
von Druckwerken und Kopien, die nach Maßgabe der strategischen Ziele hergestellt werden.
5. Rechtsgrundlagen
Bundesgesetz vom 4. April 1986 über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz - BHG), BGBl. Nr. 213/1986Bundesgesetz vom 4. April 1986 über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz - BHG), Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1986, Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Durchführung des Bundeshaushaltsgesetzes (Bundeshaushaltsverordnung 2009 – BHV 2009), BGBl. II Nr. 489/2008Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Durchführung des Bundeshaushaltsgesetzes (Bundeshaushaltsverordnung 2009 – BHV 2009), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 489 aus 2008, Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002 – AWG 2002), BGBl. I Nr. 102Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002 – AWG 2002), Bundesgesetzblatt römisch eins Nr. 102
Bundesgesetz über die Besteuerung der Umsätze (Umsatzsteuergesetz 1994 – UstG 1994), BGBl. Nr. 663Bundesgesetz über die Besteuerung der Umsätze (Umsatzsteuergesetz 1994 – UstG 1994), Bundesgesetzblatt Nr. 663
Bundesgesetz über allgemeine Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes, der Länder und Gemeinden verwalteten Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO),
BGBl.Nr. 194/1961Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz -ASchG), BGBl. Nr. 450/1994Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz -ASchG), Bundesgesetzblatt Nr. 450 aus 1994, Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006), BGBl. I Nr. 17Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006), Bundesgesetzblatt römisch eins Nr. 17
6. Leistungskennzahlen Quantitative Leistungskennzahlen:
Kennzahlen zur Gesamtauslastung | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |
(Prognose) | (Plan) | (Plan) | (Plan) |
Offsetdruck – Maschinenstunden IST/PLAN [%] | 72 | > 80 | > 85 | > 90 |
Digitaldruck – Maschinenstunden IST/PLAN [%] | 74 | > 90 | > 85 | > 90 |
Kosten/1.000 – Klicks Schwarz/Weiß Digitaldruck [€] | 25,80 | < 24,30 | < 23,00 | < 21,00 |
Kosten/1.000 – Klicks Farbe Digitaldruck [€] | 122 | < 121 | < 118 | < 116 |
Personalstundensatz [€] | 59 | < 57 | < 54 | < 51 |
IST – Maschinenstunden/Bediensteten [Std pro Bediensteten] | 138 | > 150 | > 200 | > 210 |
Bemerkungen:
Die PLAN–Maschinenstunden wurden so festgelegt, dass ein Maximum an Betriebsstunden für die beiden Offset-Druckmaschinen (3.080 Stunden) und die vier Digitaldruckmaschinen (5.600 Stunden) erreicht werden kann.
Die IST-Kosten pro 1.000 Klicks errechnen sich aus den tatsächlichen Mietaufwändungen für die Digitaldruckgeräte im Verhältnis zu den tatsächlichen produzierten Kopien.
Der Personalstundensatz errechnet sich aus den Personalausgaben (UT0 abzüglich der Abfertigungszahlungen und Jubiläumszuwendungen) im Verhältnis zu den IST–Leistungsstunden (Summe der Personalleistungsstunden aller in der Produktion beschäftigten Bediensteten der Heeresdruckerei). Trotz steigender Personalkosten soll der Personalstundensatz jährlich um ca. 5% fallen.
Die IST-Maschinenstunden je Bediensteten errechnen sich aus den tatsächlichen Maschinenstunden im Verhältnis zu den Vollbeschäftigungsäquivalente (VBÄ) der Heeresdruckerei. Die große Steigerung von 2010 auf 2011 ergibt sich durch die Übernahme der Digitaldruckmaschinen der Reproduktionszentren.
Qualitative Leistungskennzahl:
Kennzahlen zur Qualität | 2009(Prognose) | 2010(Plan) | 2011 | 2012 |
(Plan) | (Plan) |
Kundenzufriedenheit [%] | 98 | > 95 | > 95 | > 95 |
Bemerkungen:
Durch die Heeresdruckerei wird beginnend mit Oktober 2010 alle neun Monate eine Kundenbefragung (jeder fünfte Druck- /Kopierauftrag für die Dauer eines Monats mittels online Fragebogen) durchgeführt und ausgewertet.
7. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen:
Planstellenvorschau | 2009(Prognose) | 2010(Plan) | 2011(Plan) | 2012(Plan) |
A2/B | 3 | 3 | 4 | 4 |
A3/C | 5 | 5 | 7 | 7 |
A4/D | 1 | 1 | 0 | 0 |
A5/D | | | | |
Summe Beamte | 10 | 10 | 12 | 12 |
VB v2 | 1 | 1 | 1 | 1 |
VB v3 | 8 | 8 | 10 | 10 |
VB v4 | 3 | 3 | 5 | 5 |
Summe Angestellte | 12 | 12 | 16 | 16 |
VB h1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
VB h2 | 5 | 5 | 5 | 5 |
VB h4 | 2 | 2 | 2 | 2 |
VB p4 | 1 | 1 | 1 | 1 |
Summe Arbeiter | 9 | 9 | 9 | 9 |
Gesamtsumme: | 31 | 31 | 37 | 37 |
Bemerkungen:
Die Personalsteigerung ab 1. Jänner 2011 ergibt sich infolge der Übernahme aller mittel- und großvolumigen Digitaldruckaufträge durch die Heeresdruckerei, die bis zu diesem Zeitpunkt durch die Reproduktionszentren (bis 2010 beträgt der Personalstand der Reproduktionszentren 12 VBÄ) des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport hergestellt wurden. Durch diese Maßnahme ergibt sich beim Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport im Bereich der Herstellung von Digitaldruckleistungen eine Reduzierung um
6 VBÄ (davon 2 Rekruten).Die Personalsteigerung ab 1. Jänner 2011 ergibt sich infolge der Übernahme aller mittel- und großvolumigen Digitaldruckaufträge durch die Heeresdruckerei, die bis zu diesem Zeitpunkt durch die Reproduktionszentren (bis 2010 beträgt der Personalstand der Reproduktionszentren 12 VBÄ) des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport hergestellt wurden. Durch diese Maßnahme ergibt sich beim Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport im Bereich der Herstellung von Digitaldruckleistungen eine Reduzierung um, 6 VBÄ (davon 2 Rekruten).
8. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Ausgaben und Einnahmen:
Budgetvorschau | 2009(prog. Erfolg) | 2010(Voran-schlag) | 2011(Voran-schlag) | 2012(Voran-schlag) |
UT 0 - Personalausgaben | 984.000 | 1.067.000 | 1.285.000 | 1.303.000 |
UT 8 - Sachausgaben | 708.000 | 705.000 | 1.938.000 | 1.925.000 |
Summe der Ausgaben | 1.692.000 | 1.772.000 | 3.223.000 | 3.228.000 |
UT 4 - Einnahmen | 80.000 | 90.000 | 95.000 | 100.000 |
Saldo | -1.612.000 | -1.682.000 | -3.128.000 | -3.128.000 |
UT 0 - fiktive Personalausgaben | 435.000 | 380.000 | | |
UT 7 - fiktive Sachausgaben (2 Rekruten)UT 7 - fiktive Sachausgaben, (2 Rekruten) | 7.000 | 7.000 | | |
UT 8 - fiktive Sachausgaben | 1.363.000 | 1.283.000 | | |
UT 4 - fiktive Einnahmen | 27.000 | | | |
Saldo (inkl. fiktiver Beträge) | -3.390.000 | -3.352.000 | -3.128.000 | -3.128.000 |
Bemerkungen:
Allgemein:
Die Heeresdruckerei übernimmt bis 1. Jänner 2011 die Gesamtproduktion an mittel- und großvolumigen Digitaldruckaufträgen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport. Der Ausgabenanteil (Personal und Sachaufwand) für die Herstellung dieser Digitaldruckaufträge im Jahr 2009 wurde auf Basis fiktiver Ausgabenbeträge bei der Heeresdruckerei dargestellt.
In gleicher Weise wurden die Ausgaben für die Herstellung der Zeitschrift „Österreichische Militärische Zeitschrift“ (ÖMZ), die ab 2010 nicht mehr durch eine gewerbliche Druckerei hergestellt wird sondern durch die Heeresdruckerei, dargestellt.
Ausgaben:
UT 0 – Personalbereich:
Der Personalaufwand für die Jahre 2010 bis 2012 ist auf der Basis einer Prognose für das Jahr 2009, unter Berücksichtigung der Planstellenentwicklung berechnet worden. Die Hochrechnung für den Projektzeitraum erfolgte durch eine Anpassung von 2,5% (Gehaltserhöhung sowie Struktureffekt).
UT 8 – Aufwendungen:
Der Sachaufwand für die Produktion wurde auf Grundlage der tatsächlichen Aufwändungen des ersten Projektzeitraumes von 2007 bis 2009 in den einzelnen Finanzpositionen hochgerechnet. Die Steigerung in den Jahren 2011 und 2012 ist vor allem durch die Übernahme der Mietaufwändungen für die Großkopiergeräte (jährlich ca. € 980.000) und den Papierbedarf für sämtliche Digitaldruckaufträge der Reproduktionszentren (jährlich ca. € 170.000) zu erklären. Ein Vertragsausstieg zur Reduzierung der Ausgaben für die Anmietung der Großkopiergeräte ist grundsätzlich erst ab Ende 2012 möglich. Ab 2010 erhöht sich durch das Insourcen der Herstellung der Österreichischen Militärzeitschrift der Sachaufwand um jährlich ca. € 60.000.
Eine Reihe von Gütern und Dienstleistungen, welche auch weiterhin zentral durch das Ressort beschafft/bereitgestellt werden, sind nicht im Budgetprogramm der Heeresdruckerei berücksichtigt (zB Gebäudeinstandsetzung, Betriebskosten der Kaserne Arsenal, EDV-Ausstattung der
3. Verarbeitungsebene u. a.). Diese Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen durch das Ressort wird im Erlasswege geregelt.Eine Reihe von Gütern und Dienstleistungen, welche auch weiterhin zentral durch das Ressort beschafft/bereitgestellt werden, sind nicht im Budgetprogramm der Heeresdruckerei berücksichtigt (zB Gebäudeinstandsetzung, Betriebskosten der Kaserne Arsenal, EDV-Ausstattung der, 3. Verarbeitungsebene u. a.). Diese Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen durch das Ressort wird im Erlasswege geregelt.
UT 4 – Einnahmen:
Durch die weitere Übernahme von bisher durch das Ressort fremd vergebenen Druckaufträgen von Magazinen mit teilweise bezahlten Abos, bzw. Werbeeinschaltungen sind entsprechende Einnahmen erzielbar.