Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Erstellung von Indizes der Preisentwicklung von Importen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 464/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 464 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Text
Art der Erhebung
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,Die Erhebung hat in Form einer Stichprobe zu erfolgen.
(2)Absatz 2,In der Art der Befragung sind die Merkmale gemäß § 4 Abs. 1 bei statistischen Einheiten, die eine Tätigkeit gemäß § 3 Abs. 2 ausüben, zu erheben.In der Art der Befragung sind die Merkmale gemäß Paragraph 4, Absatz eins, bei statistischen Einheiten, die eine Tätigkeit gemäß Paragraph 3, Absatz 2, ausüben, zu erheben.
(3)Absatz 3,Die Befragung kann je nach Zweckmäßigkeit schriftlich oder mündlich erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am
01.02.2016
Dokumentnummer
NOR40085186