Rechtstracker.at

Art. 4

Fassungen
ab 01.07.2006 — BGBl. III Nr. 177/2006 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 4 heute01.07.2006 BGBl. III Nr. 177/2006 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Verwirklichung eines Eisenbahnbasistunnels auf der Brennerachse

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 177 aus 2006,

Typ

Vertrag – Italien

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4

Inkrafttretensdatum

01.07.2006BGBl. III Nr. 177/2006

Außerkrafttretensdatum

Index

99/05 Eisenbahnen

Text

KAPITEL römisch zwei
Phase II

Artikel 4 – Studien, Erkundungen, Untersuchungen und vorbereitende Arbeiten zur Realisierung des gemeinsamen Teils

Gegenstand dieses Kapitels ist die Festlegung der Bedingungen für die Durchführung der Studien, Erkundungen, Untersuchungen und vorbereitenden Arbeiten der Phase römisch zwei, die bereits am 1. April 2003 begonnen hat, sowie der Finanzierungsstudien zur Realisierung des gemeinsamen Teils zwischen Innsbruck und Franzensfeste. Diese Phase soll innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen werden.

Die oben genannten Arbeiten beinhalten insbesondere:

  1. Litera a
    die Erstellung des Einreichprojekts;
  2. Litera b
    das Erlangen aller Genehmigungen einschließlich jener zur Prüfung der Umweltverträglichkeit in beiden Staaten;
  3. Litera c
    die Ausführung weiterführender Erkundungsarbeiten;
  4. Litera d
    die Vorlage eines Finanzierungskonzepts für den gemeinsamen Teil, einschließlich der Modalitäten zur Konzession;
  5. Litera e
    vorbereitende Maßnahmen für die Bauarbeiten;
  6. Litera f
    darüber hinaus die Durchführung ergänzender Studien und die Festlegung von Erkundungen, Bauwerken und zusätzlicher Anlagen, wenn die ursprünglich geplanten Anlagen sich als unzulänglich und inadäquat erweisen.

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2019

Gesetzesnummer

20005150

Dokumentnummer

NOR40085288