Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Grenzübertritt auf grenzüberschreitenden touristischen Wegen an der gemeinsamen Staatsgrenze (Ungarn)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 184/2006 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 76/2017Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 184 aus 2006, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 76 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Text
Anlage 2
Informationstafeln gemäß Artikel 4 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ungarn über den Grenzübertritt auf grenzüberschreitenden touristischen Wegen an der gemeinsamen Staatsgrenze
Hoheitszeichen der Republik Österreich, Hoheitszeichen der Republik Ungarn sowie Symbol der Europäischen Union
Name des Grenzübertrittspunkts
Art und Weise des Grenzübertritts
Personenkreis, dem das Überschreiten der Staatsgrenze gestattet ist
Voraussetzungen des Grenzübertritts gemäß den Artikeln 2, 3 und 4
Zuletzt aktualisiert am
12.06.2017
Dokumentnummer
NOR40085533