Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Grenzübertritt auf grenzüberschreitenden touristischen Wegen an der gemeinsamen Staatsgrenze (Ungarn)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 184/2006 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 76/2017Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 184 aus 2006, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 76 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Unterzeichnungsdatum
02.11.2006
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ungarn über den Grenzübertritt auf grenzüberschreitenden touristischen Wegen an der gemeinsamen Staatsgrenze
StF: BGBl. III Nr. 184/2006
Sprachen
Deutsch, Ungarisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 10 Abs. 1 des Abkommens wurden am 20. bzw. 27. November 2006 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Dezember 2006 in Kraft getreten.Die Mitteilungen gemäß Artikel 10, Absatz eins, des Abkommens wurden am 20. bzw. 27. November 2006 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Dezember 2006 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Ungarn (im Folgenden: die Vertragsparteien) haben
zur Vertiefung der gegenseitigen freundschaftlichen Beziehungen;
in der Absicht, die Zusammenarbeit im Bereich des Tourismus zu vertiefen und weiter zu entwickeln;
im Bestreben, Kultur- und Naturschätze für Besucher zugänglich zu machen;
zur Erleichterung des Grenzübertritts an der Staatsgrenze Folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3,
Kulturschatz
Zuletzt aktualisiert am
12.06.2017
Dokumentnummer
NOR30005637