Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
BSVG, B-KUVG - Werte für 2007
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 531/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 531 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 360/2007).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 360 aus 2007,).
Text
§ 3.Paragraph 3,
Für das Kalenderjahr 2007 wird der im § 26a Abs. 2 B-KUVG genannte Betrag statt mit 17,54 € mit 17,96 € festgestellt. Für das Kalenderjahr 2007 wird der im Paragraph 26 a, Absatz 2, B-KUVG genannte Betrag statt mit 17,54 € mit 17,96 € festgestellt.
Zuletzt aktualisiert am
15.01.2025
Dokumentnummer
NOR40085988