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§ 3 HCV

Fassungen
01.10.2011 bis 07.11.2013
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 301.10.201107.11.2013 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 335/2013
§ 301.10.200730.09.2011 BGBl. II Nr. 495/2006 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Hochschul-Curriculaverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 495 aus 2006, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 335 aus 2013,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

01.10.2011

Außerkrafttretensdatum

07.11.2013aufgehoben durch BGBl. II Nr. 335/2013

Abkürzung

HCV

Index

72/02 Studienrecht allgemein

Text

Allgemeine Bildungsziele

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Die Studien im Sinne des Hochschulgesetzes 2005 sind unter Beachtung der Aufgaben, der leitenden Grundsätze und der Kooperationsverpflichtung gemäß den Paragraphen 8 bis 10 des Hochschulgesetzes 2005 so zu gestalten, dass sie zu berufsbezogenen Kompetenzen führen und das grundlegende Berufswissen dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entspricht. Für Studien, die zu einem Lehramt führen, ist insbesondere auf die Lehrpläne der jeweiligen Schulart Bedacht zu nehmen.
  2. Absatz 2,Die Studien sind unter Beachtung der gesellschaftlichen, pädagogischen, wirtschaftlichen, technologischen und bildungspolitischen Entwicklungen sowie der Qualitätsentwicklung und -sicherung als wissenschaftlich fundierte und berufsfeldbezogene Hochschulbildung zu gestalten, wobei auf Anforderungen wie insbesondere Kompetenzorientierung, lebensbegleitendes Lernen, Deutsch als Zweitsprache in Hinblick auf die Förderung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, Förderung der Mehrsprachigkeit, Individualisierung und Differenzierung des Unterrichtes, inklusive Pädagogik und Diversität, Förderdidaktik, Begabungsförderung einschließlich Begabtenförderung, Lese-, Erzähl- und Schriftkultur inklusive Medienkompetenz (Literacy), pädagogischen Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien, Herstellung internationaler, europäischer und interkultureller Bezüge, Gender Mainstreaming, politische Bildung und Demokratieverständnis sowie Stärkung sozialer Kompetenz und Konfliktlösungskompetenz Bedacht zu nehmen ist.

Schlagworte

Informationstechnologie

Im RIS seit

27.10.2011

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2013

Gesetzesnummer

20005192

Dokumentnummer

NOR40132306