Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Hochschul-Curriculaverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 495/2006 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 335/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 495 aus 2006, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 335 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
72/02 Studienrecht allgemein
Text
Curricula unter Einbeziehung von Formen des Fernstudiums und von elektronischen Lernumgebungen
§ 6.Paragraph 6,
Sofern die Curricula die Durchführung einzelner geeigneter Studien bzw. Studienteile unter Einbeziehung von Formen des Fernstudiums sowie unter Berücksichtigung und Einbeziehung von elektronischen Lernumgebungen ermöglichen, ist vorzusehen, dass jedenfalls Lehrveranstaltungen mit fachdidaktischen und schulpraktischen Inhalten als Präsenzstudium angeboten und geführt werden.
Zuletzt aktualisiert am
19.11.2013
Dokumentnummer
NOR40132308