Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land- und
Forstwirtschaft
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 35/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 35 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Text
§ 1. Für den Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft wird ein Kontingent in der Höhe von 150 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die nachstehenden Paragraph eins, Für den Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft wird ein Kontingent in der Höhe von 150 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die nachstehenden
Bundesländer wie folgt aufgeteilt:
Kärnten: ......................100
Salzburg: ......................50
Dokumentnummer
NOR40086447