Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Hochschul-Planungs- und Steuerungsverordnung an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 46/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 46 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 13Paragraph 13
Index
72/02 Studienrecht allgemein
Text
Maßnahmen der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien bei Nichterfüllung der Ziele und Vorhaben
§ 13.Paragraph 13,
(1)Absatz eins,Die Organe der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien sind für das Erreichen der im Ziel- und Leistungsplan angeführten Ziele sowie für die Durchführung der genannten Vorhaben verantwortlich. Sie ergreifen innerhalb des vereinbarten Ressourcenplans und der gesetzlichen Bestimmungen selbstständig Korrekturmaßnahmen, die sich auf Grund laufender Überprüfung zur Zielerreichung als notwendig erweisen.
(2)Absatz 2,Falls die vereinbarten Ziele oder Vorhaben nicht planmäßig umgesetzt werden können, sind nach genauer Analyse und Begründung geeignete Konsequenzen und Korrekturmaßnahmen auszuarbeiten, die dem Bundesminister für Land- Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Anm. 1) zur Kenntnis zu bringen und dem nächsten Ziel- und Leistungsplan zugrunde zu legen sind.Falls die vereinbarten Ziele oder Vorhaben nicht planmäßig umgesetzt werden können, sind nach genauer Analyse und Begründung geeignete Konsequenzen und Korrekturmaßnahmen auszuarbeiten, die dem Bundesminister für Land- Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Anmerkung eins, ) zur Kenntnis zu bringen und dem nächsten Ziel- und Leistungsplan zugrunde zu legen sind.
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Anm. 1: Z 4 der Novelle BGBl. II Nr. 276/2019 lautet: „In den §§ ... sowie § 13 Abs. 2 wird die Wortfolge „vom Bundesminister für Land- Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft“ durch die Wortfolge „von der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus“ ersetzt.“ Die Anweisung konnte nicht durchgeführt werden.)Anmerkung eins, : Ziffer 4, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 276 aus 2019, lautet: „In den Paragraphen ... sowie Paragraph 13, Absatz 2, wird die Wortfolge „vom Bundesminister für Land- Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft“ durch die Wortfolge „von der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus“ ersetzt.“ Die Anweisung konnte nicht durchgeführt werden.)
Schlagworte
Agrarpädagogik, Zielplan
Zuletzt aktualisiert am
13.09.2019
Dokumentnummer
NOR40086629