Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2007
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 71/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 71 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
72/14 Hochschülerschaft
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 73/2009).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 73 aus 2009,).
Text
Wahltage
§ 1.Paragraph eins,
Als Wahltage für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2007 werden Dienstag, 22. Mai 2007, Mittwoch, 23. Mai 2007, und Donnerstag, 24. Mai 2007, festgelegt.
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2013
Dokumentnummer
NOR40086875