Kurztitel
Kurzfristige Beschäftigung ausländischer Erntehelfer in der
Landwirtschaft
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 73/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 73 aus 2007,
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Text
§ 1. Für den Wirtschaftszweig Landwirtschaft wird ein Kontingent in der Höhe von 6 315 für die kurzfristige Beschäftigung von ausländischen Erntehelfern festgelegt, das auf die nachstehenden Paragraph eins, Für den Wirtschaftszweig Landwirtschaft wird ein Kontingent in der Höhe von 6 315 für die kurzfristige Beschäftigung von ausländischen Erntehelfern festgelegt, das auf die nachstehenden
Bundesländer wie folgt aufgeteilt wird:
Burgenland: ...................... 1 500
Kärnten: ......................... 50
Niederösterreich: ................ 2 000
Oberösterreich: .................. 330
Salzburg: ........................ 10
Steiermark: ...................... 2 130
Tirol: ........................... 160
Vorarlberg: ...................... 45
Wien: ............................ 90