Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Festsetzung des Zuschlags zum Lohn - Winterfeiertagsregelung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 86/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 86 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 120/2008).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 120 aus 2008,).
Text
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. April 2007 in Kraft.
(2)Absatz 2,Sie ist auf die Zuschlagszeiträume 2007/04 bis 2007/11 anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2025
Dokumentnummer
NOR40087113