Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
24.04.2007 bis 31.12.2008 — BGBl. II Nr. 92/2007 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 224.04.200731.12.2008 BGBl. II Nr. 92/2007 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Statistik über Erwerbsobstanlagen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 92 aus 2007,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

24.04.2007BGBl. II Nr. 92/2007

Außerkrafttretensdatum

31.12.2008

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz

Text

Anlage römisch zwei

1. Steinobstanlagen

1.1 Zwetschken- und Pflaumenanlagen nach Sorten, Pflanzjahr der Bäume, Baumzahl und Pflanzweite (Reihenabstand mal Baumabstand)

1.2 Kirschenanlagen nach Pflanzjahr der Bäume, Baumzahl und Pflanzweite (Reihenabstand mal Baumabstand)

1.3 Weichselanlagen nach Pflanzjahr der Bäume, Baumzahl und Pflanzweite (Reihenabstand mal Baumabstand)

  1. Ziffer 2
    Walnuss- (veredelt) und Edelkastanienanlagen nach Pflanzjahr der Bäume, Baumzahl und Pflanzweite (Reihenabstand mal Baumabstand)
  2. Ziffer 3
    Holunderanlagen nach Pflanzjahr der Bäume, Baumzahl und Pflanzweite (Reihenabstand mal Baumabstand)
  3. Ziffer 4
    Beerenobstanlagen

4.1 Ribiselanlagen (weiß und rot) nach der Fläche in m2, Anteil der Selbstpflücke in %

4.2 Ribiselanlagen (schwarz) nach der Fläche in m2, Anteil der Selbstpflücke in %

4.3 Himbeeranlagen nach der Fläche in m2, Anteil der Selbstpflücke in %

4.4 Brombeeranlagen nach der Fläche in m2, Anteil der Selbstpflücke in %

4.5 Ananas-Erdbeeren nach der Fläche in m2, Anteil der Selbstpflücke in %

4.6 Kulturheidelbeeren nach der Fläche in m2, Anteil der Selbstpflücke in %

4.7 Sonstiges Beerenobst (namentlich anzuführen), Anteil der Selbstpflücke in %

  1. Ziffer 5
    Biologische Bewirtschaftung der Obstanlagen des Betriebes gemäß VO (EWG) Nr. 2092/91; biologische Bewirtschaftung aller Obstanlagen oder nur eines Teiles der Obstanlagen des Betriebes gemäß VO (EWG) Nr. 2092/91
  2. Ziffer 6
    Vermarktungswege (Abgabe an Erzeugerorganisationen, Direktvermarktung an Letztverbraucher, Abgabe an Handel, Verarbeitung ) in Prozenten der vermarkteten Gesamtmenge für Kernobst, Steinobst und Beerenobst
  3. Ziffer 7
    Verwendung von Hagelnetzen

7.1 in Apfelanlangen

7.2 in Birnenanlagen

Schlagworte

Zwetschkenanlage

Gesetzesnummer

20005310

Dokumentnummer

NOR40087171