Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Statistik über Erwerbsobstanlagen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 92/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 92 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Text
Masse und Erhebungsmerkmale
§ 5. Es sind die in der Anlage I im Sinne der Richtlinie 2001/109/EG angeführten Erhebungsmerkmale sowie die Erhebungsmerkmale gemäß Anlage II zu erheben. Paragraph 5, Es sind die in der Anlage römisch eins im Sinne der Richtlinie 2001/109/EG angeführten Erhebungsmerkmale sowie die Erhebungsmerkmale gemäß Anlage römisch zwei zu erheben.
Dokumentnummer
NOR40087160