Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Ökodesign-Verordnung 2007
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 126/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 126 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 13Paragraph 13
Index
26/01 Wettbewerbsrecht, 50/01 Gewerbeordnung, 95/01 Elektrotechnik
Text
Kleine und mittlere Unternehmen
§ 13.Paragraph 13,
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat insbesondere durch Stärkung von Unterstützungsnetzen und -strukturen dazu beizutragen, dass sie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Kleinstunternehmen dazu anregen, bereits in der Phase der Produktentwicklung einen umweltverträglichen Ansatz zu wählen und sich den künftigen gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen anzupassen.
Schlagworte
Unterstützungsstruktur
Zuletzt aktualisiert am
16.03.2015
Dokumentnummer
NOR40087826