Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern (Saudi-Arabien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 62/2007Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 62 aus 2007,
Typ
Vertrag – Saudi-Arabien
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 21Artikel 21
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 21
LEHRER UND FORSCHER
Vergütungen, die ein Lehrer oder Forscher, der in einem Vertragsstaat ansässig ist oder dort vor Einladung in den anderen Vertragsstaat zu Unterrichts- oder Forschungszwecken ansässig war, für diese Tätigkeit erhält, dürfen in diesem Vertragsstaat hinsichtlich eines Zeitraumes nicht besteuert werden, der zwei Jahre nicht übersteigt.
Schlagworte
Unterrichtszweck
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025
Dokumentnummer
NOR40087893