Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
ab 23.06.2007 — BGBl. II Nr. 142/2007 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1 heute23.06.2007 BGBl. II Nr. 142/2007 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Verbot des Inverkehrbringens einer Maschine

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 142 aus 2007,

Typ

K

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

23.06.2007BGBl. II Nr. 142/2007

Außerkrafttretensdatum

Index

50/01 Gewerbeordnung

Text

  1. Ziffer eins
    Der Heckbagger der Marke FALCONERO, Typ Dinosaurus DIN-180, (Hersteller: Industria Falconero S.r.l., Via Lugo 52, I-48018 Faenza (Ra), Italien) erfüllt nicht die grundlegenden Sicherheitsanforderungen nach Paragraphen 14, 15 und 16, nach Paragraph 21,, nach Paragraph 22,, nach Paragraph 31,, nach Paragraph 47,, nach Paragraph 49,, nach Paragraph 67,, nach Paragraphen 71 bis 74 und nach Paragraph 87, der Maschinen-Sicherheitsverordnung – MSV, Bundesgesetzblatt Nr. 306 aus 1994,, in der Fassung der Verordnungen Bundesgesetzblatt Nr. 31 aus 1995,, Bundesgesetzblatt Nr. 781 aus 1996, und Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 131 aus 1999, (Anhang römisch eins Punkte 1.1.2, 1.2.1, 1.2.2, 1.3.1, 1.5.3, 1.7.0, 1.7.4 und 3.2.3 der Maschinen-Richtlinie 98/37/EG).
  2. Ziffer 2
    Die Nichterfüllung dieser grundlegenden Sicherheitsanforderungen (Grundsätze für die Integration der Sicherheit, Steuerungen und Befehlseinrichtungen – Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen, Steuerungen und Befehlseinrichtungen – Stellteile, Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefahren – Stabilität, Schutzmaßnahmen gegen sonstige Gefahren – Nicht-elektrische Energie, Hinweise – Anzeigevorrichtungen, Betriebsanleitung, Arbeitsplätze – Weitere Bedienplätze) wurde von den Behörden des Vereinigten Königreichs festgestellt und in der Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 01. Juni 2007, MD-2006-109, bestätigt. Die Stellungnahme der Europäischen Kommission wird in der Anlage wiedergegeben.
  3. Ziffer 3
    Das Inverkehrbringen von Heckbaggern der Marke FALCONERO, Typ Dinosaurus DIN-180, wird demgemäß verboten.
  4. Ziffer 4
    Inverkehrbringer in Österreich haben im Wege ihres Vertriebsnetzes Maßnahmen zu setzen, um eine entsprechende Nachrüstung bereits ausgelieferter derartiger Maschinen zu ermöglichen, um die Übereinstimmung mit den angeführten grundlegenden Sicherheitsanforderungen herzustellen. Nachrüstungen müssen für den Verwender der Maschine kostenlos erfolgen. Ist eine Nachrüstung aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, so sind die Maschinen, soweit greifbar, zurückzunehmen.
  5. Ziffer 5
    Die Marktüberwachungsbehörden haben zur Umsetzung dieser Kundmachung entsprechende behördliche Maßnahmen zu setzen.
  6. Ziffer 6
    Die österreichischen Interessenverbände der einschlägigen Inverkehrbringer, Vertreiber und Verwender werden aufgefordert, bei der Herstellung des Rechtszustandes mitzuwirken.

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2015

Gesetzesnummer

20005357

Dokumentnummer

NOR40087931