Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
ZUSATZPROTOKOLL zum Übereinkommen in Ausführung von Artikel III Absätze 1 und 4 des Vertrags über die Nichtverbreitung von KernwaffenZUSATZPROTOKOLL zum Übereinkommen in Ausführung von Artikel römisch drei Absätze 1 und 4 des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 70/2007Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 70 aus 2007,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
49/09 Militärische Waffen
Text
VERHÄLTNIS ZWISCHEN PROTOKOLL UND SICHERUNGSÜBEREINKOMMEN
Artikel 1
Die Bestimmungen des Sicherungsübereinkommens finden auf dieses Protokoll Anwendung, soweit sie relevant und mit diesem Protokoll zu vereinbaren sind. Bei einem Widerspruch zwischen den Bestimmungen des Sicherungsübereinkommens und denen dieses Protokolls gelten letztere.
Schlagworte
Forschungsarbeit, Wirksamkeitsverbesserung, Zwischenlagerung
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2024
Dokumentnummer
NOR40088604