Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Section Control-Messstreckenverordnung Laßnitzhöhe
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 176/2007 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 264/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 176 aus 2007, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 264 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einem automatischen Geschwindigkeitsmesssystem, mit dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird der Abschnitt zwischen km 162,38 bis km 167,02 auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 2 Süd Autobahn festgelegt.
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2013
Dokumentnummer
NOR40088931