Norm Gestaltung der Zeugnisse und des Anhanges zum Diplom an Pädagogischen Hochschulen× ▾× ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Gestaltung der Zeugnisse und des Anhanges zum Diplom an Pädagogischen Hochschulen Fassungen (Gesetz) ab 01.10.2007 — BGBl. II Nr. 204/2007 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 30.07.201530.06.2019 § → § BGBl. II Nr. 211/2015 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 216/2019 01.10.200729.07.2015 BGBl. II Nr. 204/2007 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 29.07.2015 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Geltungsbereich§ 2Zeugnisse§ 3Anhang zum DiplomIn-Kraft-Treten§ 4AnlagenAnl. 1Anl. 2Anhang zum Diplom (Diploma Supplement)