Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Milchquoten-Verordnung 2007
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 209/2007 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 326/2015Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 209 aus 2007, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 326 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 19Paragraph 19
Index
55 Wirtschaftslenkung
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 31 Abs. 4, BGBl. II Nr. 326/2015.Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 31, Absatz 4,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 326 aus 2015,.
Text
Anerkennung von Labors
§ 19.Paragraph 19,
(1)Absatz eins,Die Überprüfung der Qualität und der wertbestimmenden Merkmale der an Käufer gelieferten Milch gemäß § 10 Abs. 2 Z 10 MOG 2007 erfolgt gemäß der Anlage 1.Die Überprüfung der Qualität und der wertbestimmenden Merkmale der an Käufer gelieferten Milch gemäß Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer 10, MOG 2007 erfolgt gemäß der Anlage 1.
(2)Absatz 2,Das Labor hat die Anerkennung bei der AMA schriftlich zu beantragen und das Vorhandensein einer für die Durchführung der Aufgaben entsprechenden personellen und technischen Ausstattung sowie einer die Qualität der Untersuchungsergebnisse sicherstellenden Betriebsweise darzulegen.
(3)Absatz 3,Die AMA hat nach Überprüfung des Labors bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Anerkennung zu erteilen und kann zusätzliche Auflagen vorschreiben, wie insbesondere das Vorhandensein technischer Einrichtungen sowie die Durchführung regelmäßiger Ringtests, um die Reproduzierbarkeit und die Standardisierung der Untersuchungsverfahren sicherzustellen.
(4)Absatz 4,Die AMA hat die anerkannten Labors durch Kontrollen vor Ort zu überprüfen, ob die für die Anerkennung erforderlichen Voraussetzungen noch vorliegen.
(5)Absatz 5,Soweit die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr vorliegen, oder auf Grund von Überprüfungen festgestellt wird, dass die in der Anlage 1 vorgesehenen Kriterien nicht eingehalten werden, kann die Anerkennung widerrufen werden.
Zuletzt aktualisiert am
06.11.2015
Dokumentnummer
NOR40090790