Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Grundausbildungsverordnung BMLVS - A 2
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 221/2007 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 159/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 221 aus 2007, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 159 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
Anlage 3
Lehr- und Stundenplan
„Fachmodul A 2-Verwaltungsdienst“
Ausbildungs- und Prüfungsfach | Richtstunden-anzahl | Lehrinhalte – Schwerpunkte |
Verwaltungsverfahrens-recht IIVerwaltungsverfahrens-recht römisch zwei | 20 | Verwaltungsvollstreckungsgesetz, Vertiefung der Lehrinhalte des Prüfungsfaches Verwaltungsverfahrensrecht I, jeweils unter besonderer Berücksichtigung der praktischen Anwendung und Bearbeitung von FallbeispielenVerwaltungsvollstreckungsgesetz, Vertiefung der Lehrinhalte des Prüfungsfaches Verwaltungsverfahrensrecht römisch eins, jeweils unter besonderer Berücksichtigung der praktischen Anwendung und Bearbeitung von Fallbeispielen |
Wehrrecht IIWehrrecht römisch zwei | 30 | Überblick über einsatzrelevante Bestimmungen im Bundes- und Landesrecht, humanitäres Völkerrecht, Vertiefung der Lehrinhalte des Prüfungsfaches Wehrrecht I, jeweils unter besonderer Berücksichtigung der praktischen Anwendung, Bearbeitung von Fallbeispielen einschließlich der abschließenden Erledigung von konkreten Verwaltungsverfahren des Wehrrechtes, insbesondere Erstellen von Bescheiden, Erörterung aktueller rechtspolitischer ProblemstellungenÜberblick über einsatzrelevante Bestimmungen im Bundes- und Landesrecht, humanitäres Völkerrecht, Vertiefung der Lehrinhalte des Prüfungsfaches Wehrrecht römisch eins, jeweils unter besonderer Berücksichtigung der praktischen Anwendung, Bearbeitung von Fallbeispielen einschließlich der abschließenden Erledigung von konkreten Verwaltungsverfahren des Wehrrechtes, insbesondere Erstellen von Bescheiden, Erörterung aktueller rechtspolitischer Problemstellungen |
Zuletzt aktualisiert am
05.04.2016
Dokumentnummer
NOR40105736