Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kurzfristige Beschäftigung ausländischer Erntehelfer in der
Landwirtschaft
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 242/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 242 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Text
§ 1. Für den Wirtschaftszweig Landwirtschaft im Bundesland Steiermark wird ein Kontingent in der Höhe von 500 für die kurzfristige Beschäftigung von ausländischen Erntehelfern festgelegt. Paragraph eins, Für den Wirtschaftszweig Landwirtschaft im Bundesland Steiermark wird ein Kontingent in der Höhe von 500 für die kurzfristige Beschäftigung von ausländischen Erntehelfern festgelegt.
Dokumentnummer
NOR40090991