Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
13.10.2007 bis 30.11.2011 — BGBl. II Nr. 277/2007 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 101.12.201130.06.2016 § → § BGBl. II Nr. 419/2011 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 166/2016
Anl. 113.10.200730.11.2011 BGBl. II Nr. 277/2007 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Grundausbildungsverordnung – BMWF

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 277 aus 2007,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

13.10.2007BGBl. II Nr. 277/2007

Außerkrafttretensdatum

30.11.2011danach: BGBl. II Nr. 419/2011

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948

Text

                                                             Anlage

____________________________________________________________________

            Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe

            ________________________________________________________

            A1, A, v1    A1, A, v1  A2, B, v2  A3, C, v3  A4 und A5,

            (rechtskun-  (sonstige                        D und v4

            diger        Ver-

            Dienst)      wendungen)

____________________________________________________________________

Verfassung

ein-                  -         18         18         15         15

schließlich

EU-Recht

____________________________________________________________________

Ver-

waltungs-             -         12         12         12          -

verfahren

____________________________________________________________________

Übungen aus

Öffentlichem         18          -          -          -          -

Recht und

Legistik

____________________________________________________________________

Öffentlicher         18         18         18         18         18

Dienst

____________________________________________________________________

Bundeshaus-           9          9          9          6          6

haltsrecht

____________________________________________________________________

Ressortfach

(Wissenschaft        21         21         21         15         15

und

Forschung)

____________________________________________________________________

Gender

Main                  3          3          3          3          3

streaming

____________________________________________________________________

e-government          6          6          6          6          6

____________________________________________________________________

Kommuni-              8          8          8          8          8

kation

____________________________________________________________________

Lernen                -          -          -          3          3

lernen

____________________________________________________________________

Gesamt               83         95         95         86         74

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Verfassung einschließlich EU-Recht:

Dabei soll den Bediensteten ein Überblick über die österreichische Rechtsordnung, die Grundlagen des österreichischen Verfassungsrechts sowie der Behörden- und Gerichtsorganisation, insbesondere im Lichte der Werte eines demokratischen Rechtsstaates und der Grundprinzipien der Bundesverfassung, unter Einbeziehung aktueller ressortspezifischer Entwicklungen und Bezüge vermittelt werden. Ebenso sollen die Grundlagen des Rechts der Europäischen Union und der Europäischen Institutionen sowie die Umsetzung des EU-Rechts in Österreich behandelt werden.

Verwaltungsverfahren:

Gegenstand dieses Fachs ist die Vermittlung der formellen Verfahrensabläufe zu den materiell rechtlichen Lerninhalten anderer Ausbildungsfächer. Insbesondere ist das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 (EGVG), das Zustellgesetz (ZustG) und das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984 (DVG) mit Bezug auf die ressortspezifischen Verwendungen zu lehren.

Übungen aus Öffentlichem Recht und Legistik:

Schwerpunkt dieses Gegenstandes ist es, für juristische Tätigkeitsfelder die rechtlichen Kenntnisse mittels praktischer Fallbeispiele zu vertiefen und speziell auf die juristische Arbeit im Bundesdienst vorzubereiten. Zusätzlich sollen Informationen und Hilfestellungen hinsichtlich der erforderlichen Arbeitsmittel, wie die Verwendung von Rechtsdatenbanken und Gesetzesausgaben gegeben werden, um ein eigenständiges juristisches Arbeiten zu fördern.

Öffentlicher Dienst:

In diesem Fach werden die rechtlichen Grundlagen des Dienstverhältnisses insbesondere des Dienst- und Besoldungsrechts unter der Berücksichtigung ressortspezifischer Dienst- und Arbeitsverhältnisse einschließlich der Grundlagen des Pensionsrechts, des Bundes-Personalvertretungsgesetzes und des Arbeitsverfassungsrechts vermittelt. Dies insbesondere unter Berücksichtigung des Bundes-, Gleichbehandlungsgesetzes und des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes sowie aktueller Entwicklungen.

Bundeshaushaltsrecht:

Unter dem Leitgedanken der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sollen neben den Kenntnissen der Grundzüge des öffentlichen Haushaltswesens, der Organisation der Haushaltsführung und der Budgetgebarung sowie der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen die zentralen Elemente des Public Managements, der Rechnungslegung, der Bundes-, Kosten- und Leistungsrechnung, des Beschaffungs-, Vergabe- und Förderwesens, aber auch eines gezielten Personaleinsatzes und Personalcontrollings vermittelt werden.

Ressortfach:

Im Ressortfach soll ein umfassender Überblick über die gesamten Aufgabeninhalte und Organisationsstrukturen des Ressorts gegeben werden. Die Ausbildung erfolgt im Sinne einer Corporate-Identity-Strategie in den Politikbereichen des Ressorts (Wissenschaft und Forschung) unter der Einbeziehung aktueller Entwicklungen.

Gender Mainstreaming:

Im Rahmen dieses Faches soll praxisnahes Basiswissen zu Gender Mainstreaming vermittelt werden sowie eine themenspezifische Sensibilisierung stattfinden. Am Ende des Kurses steht eine Reflexion.

e-government:

Im Rahmen dieses Faches erfolgt eine Einführung in e-government, in die Homepage des BMWF sowie in die Rechtsdatenbank und sonstige elektronische Informationsquellen.

Kommunikation:

Im Rahmen dieses Faches sollen die Grundlagen der Kommunikation und des Konfliktmanagements sowie Methoden konstruktiver Gesprächsführung im Bereich einer kunden- und serviceorientierten öffentlichen Verwaltung vermittelt werden.

Lernen lernen:

Zu Beginn des Kurses wird ein Modul zum effektiven Lernen angeboten. Dieses Modul soll vor allem jenen Bediensteten, die schon lange in keiner Lernsituation mehr waren, helfen, mit einem umfangreicheren Lernstoff umgehen zu können und diesen zu lernen.

Schlagworte

Verwendungsgruppe

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2016

Gesetzesnummer

20005493

Dokumentnummer

NOR40091387