Norm Standes- und Ausübungsregeln für Leistungen der Personenbetreuung× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Standes- und Ausübungsregeln für Leistungen der Personenbetreuung Fassungen (Gesetz) ab 15.10.2007 — BGBl. II Nr. 278/2007 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute02.01.2016 § → § BGBl. II Nr. 396/2015 02.12.201501.01.2016 § → § BGBl. II Nr. 396/2015 15.10.200701.12.2015 BGBl. II Nr. 278/2007 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 15.10.2007 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenAusübungsregeln§ 1§ 2Standesregeln§ 3§ 4Ausübungsregeln für die Vermittlung von Leistungen der Personenbetreuung§ 5§ 6