Kurztitel
Flexibilisierungsklausel - Bestimmung des Bundesamtes für Wasserwirtschaft als Organisationseinheit
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 285/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 285 aus 2007,
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
Anlage Projektprogramm gemäß § 17a Abs. 9 Z 3 BHGProjektprogramm gemäß Paragraph 17 a, Absatz 9, Ziffer 3, BHG 1. Fachstrategische Zielsetzung des BAW 1.1. Fachlicher Rahmen
Das BAW ist als nachgeordnete Dienststelle des BMLFUW in die Planung und Umsetzung folgender wasserwirtschaftlicher Ziele eingebunden:
Sicherung eines ausgeglichenen Wasserhaushaltes;
Schutz des Menschen vor dem Wasser;
Mitgestaltung internationaler Entwicklungen im Bereich der Wasserwirtschaft;
Schaffung eines Wasserbewusstseins;
Umsetzung der neuen Aufgaben im Zusammenhang mit der WRG-Novelle.
1.2. Fachrelevante Kernbereiche
Zur Erfüllung der obigen Ziele stehen im BAW 5 Institute zur Verfügung, die folgende Kernbereiche zur Unterstützung der Fachstrategie des Ressorts abdecken:
Wassergüte: Schwerpunkt: Fließgewässerökologie; Abwicklung der WGEV; Interpretation der aus der WGEV und sonstigen Quellen stammenden Fließgewässerdaten unter besonderer Berücksichtigung der Donau sowie Erstellung von Beiträgen zu den Flussgebietsplanungen;
Wasserbau: Schwerpunkt: Fließgewässermodellierung an Handmathematischer und physikalischer Modelle; Grundlagenbeiträge für die Erhebung des Wasserkreislaufes;
Bodenwasserhaushalt: Schwerpunkt: Konzepte zur Sanierung, Erhaltung und Erneuerung von (Trink)Wasserreserven (Grundwasser) und Strategien für einen wasserrelevanten Bodenschutz (Erosion, Filterfunktion); grundwasserbezogene Beiträge zur Flussgebietsplanung;
Gewässerökologie: Schwerpunkt: Beiträge zur Flussgebietsplanung bei fließenden und stehenden Gewässern an Hand fischereiökologischer Bewertung; fischereiliche Strukturplanung;
Aquakulturen: Schwerpunkt: Konzepte zur gewässerverträglichen Fischproduktion an Hand von Methodenerstellungen und -evaluierungen sowie Überprüfung der Einflussfaktoren auf anliegende Gewässerbereiche.
Alle Institute sind innerhalb ihrer Kernbereiche auf die Umsetzung der Vorgaben des WRG 2003 auf der nationalen Ebene im europäischen Kontext spezialisiert.
1.3. Fachrelevante Schlüsselaufgaben
Zur Umsetzung der oben genannten Kernbereiche der Institute werden folgende Schlüsselaufgaben wahrgenommen:
Untersuchungs- und Prüftätigkeit samt Begutachtung der Ergebnisse;
Erstellung von Konzepten mit regionalem oder gesamtösterreichischen Bezug;
Praxisorientierte Forschung auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft inklusive relevanter Nebenmaterien;
Abhaltung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie spezifische Beratung zu Themen der Wasserwirtschaft;
Aufzucht standortgerechten Besatzmaterials;
Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit der österreichischen Wasserwirtschaft.
1.4. Zielgruppen der Leistungen
Institutionen der EU, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie andere Bundesministerien, Länder, Gemeinden, Industrie- und Gewerbebetriebe, Privatpersonen.
1.5. Kooperationen
Behörden, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen im nationalen und internationalen Bereich, Ziviltechniker sowie Institutionen aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes auf nationaler und internationaler Ebene.
1.6. Allgemeine Fachziele
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Fachaufgaben wurden folgende allgemeine Ziele vereinbart:
Beiträge zur nachhaltigen Umsetzung des WRG 2004;
Beiträge zum Wasserinformationssystem Austria (WISA; Datenbanken etc.);
Ausbau der Zusammenarbeit im Bereich der Donaumaterien mit nationalen und internationalen Bedarfsträgern (Verbund, Via Donau, IKSD…).
1.7. Sonstiges
Durch die Kompetenzlage, Wasserrecht wird in der mittelbaren Bundesverwaltung vollzogen, liegt das Schwergewicht der Aufgaben des BAW in der Unterstützung des BMLFUW und weniger im unmittelbaren Gesetzesvollzug. Das BAW übernimmt auch Aufträge von Dritten gegen Entgelt nach dem jeweils geltenden Tarif.
2. Managementstrategie 2.1. Allgemeine Managementziele
Unter Weiterführung des Systems der Balanced Score Card wurden nachstehende Schwerpunkte vereinbart:
A. Einhaltung beziehungsweise Verbesserung des aktuell vereinbarten Saldos („Finanzen“);
B. Gezielte Steuerung der Außenwirkung und Einflussnahme des Bundesamtes („Kunden/Markt“);
C. Gezielter Einsatz der Personalressourcen („Prozesse“);
D. Anhebung des Ausbildungsniveaus im Fach- und im Managementbereich („Entwicklung/Ausbildung“).
2.2. Zielvereinbarungen
An Hand der im Weiteren angeführten Leistungsindikatoren sollen die unter Pkt.2.1. beschriebenen allgemeinen Managementziele verifizierbar und ihre Entwicklung nachvollziehbar gemacht werden. Folgende Schwerpunkte wurden zur Erreichung der allgemeinen Managementziele vereinbart:
A (Finanzen) Erweiterung der derzeitigen Einnahmenbereiche durch relevante fachliche Kooperationen intern und extern;
B (Kunden/Markt) Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit (web-site; engere Zusammenarbeit mit der Öff.-Arbeit der Sektion VII);B (Kunden/Markt) Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit (web-site; engere Zusammenarbeit mit der Öff.-Arbeit der Sektion römisch sieben);
C (Prozesse) Vereinfachung der internen Prozesse zur Handhabung der Steuerungsinstrumente im Bereich Kostenrechnung und Controlling (Datenbanken, IT-Bereich);
D (Entwicklung/Ausbildung) Forcierung der gezielten MitarbeiterInnen- und Führungskräfteausbildung.
2.3. Steuerungsinstrument Balanced Score Card (BSC)/ Leistungskennzahlen
Um den Zusammenhang zwischen Leistungskennzahlen und den Zielen sichtbar zu machen, sind die einzelnen Indikatoren den unter Pkt. 2.1. angeführten Inhalten den Buchstaben A-D zugeordnet.
3. Leistungskatalog 2007 bis 2010
Erfassung und Bewertung fließender Gewässer an Hand zustandsrelevanter Parameter;
Erfassung und Bewertung stehender Gewässer an Hand zustandsrelevanter Parameter;
Quantitative und qualitative Erfassung von Bodenwasserkenngrößen sowie begleitenden Parametern im Zusammenhang mit Grundwasserschutz und Grundwasserneubildung;
Erfassung und Bewertung von Erosionsprozessen im Zusammenhang mit der Verminderung von Nährstoffeinträgen in Oberflächengewässer;
Erfassung und Bewertung von Fischregionen;
Erstellung von Gutachten und Sanierungskonzepten zu konkreten Fragestellungen der einzelnen Fachbereiche;
Wasserbauliche und gewässermorphologische Problemlösungen mittels physikalischer und mathematischer Modellierung;
Führen von Fachstatistiken und Datenmanagement betreffend Eigen- und Fremddaten;
Einbringen von Fachexpertisen in innerstaatlichen und internationalen Gremien;
Stellungnahmen und Sachverständigentätigkeit sowie Beratung zu wasserwirtschaftlichen Fragestellungen im öffentlichen und privaten Bereich;
Fachliche Beiträge zur Erstellung der Flussgebietspläne sowie Vertretung der österreichischen Position in bi- und multilateralen Koordinierungsverhandlungen;
Fischereiliche Bewirtschaftungskonzepte im Zusammenhang mit artgerechtem Besatz als Grundlage zur Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer;
Kalibrierung von Wassergeschwindigkeitsmessgeräten;
Nationale und internationale Kooperationen in der angewandten Forschung im jeweiligen Fachbereich;
Methodenevaluierung- und -forschung;
Kurs-, Aus- u. Fortbildungstätigkeit;
Aufzucht standortgerechten Besatzmaterials im Zusammenhang mit der Umsetzung des WRG;
Teichwirteberatung und Betreuung;
Predatorenschadenserhebung.
4. Leistungskennzahlen
An Hand der im Folgenden angeführten Leistungsindikatoren sollen die unter Punkt 2.2. beschriebenen allgemeinen Managementziele verifizierbar und ihre Entwicklung nachvollziehbar gemacht werden. Um die richtige Zuordnung zu den Zielen zu gewährleisten, sind die einzelnen Indikatoren den unter Pkt. 2.2. angeführten Buchstaben A bis D zugeordnet.
4.1. Entwicklung der Indikatoren:
Leistungen | Ma-nage-ment | Indikator | Entwicklung des Indikators |
| Ziele | | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 |
Kooperationen | A | prozentueller Anteil der Kooperationsprojekte an sonstigen bezahlten Projekten | höher als 10% | höher als 10% | höher als 10% | höher als 10% |
Projektkosten | A | prozentueller Anteil der Projektkosten an Gesamtkosten | mind. 83% | mind. 83% | mind. 83% | mind. 83% |
Außenwirkung, Einflussnahme | B | Leistungszeiten für Publikationen, Kurstätigkeit, Tagungen, Vorträge, Beratung | mehr als 7400 Std. | mehr als 7400 Std. | mehr als 7400 Std. | mehr als 7400 Std. |
Außenwirkung, Einflussnahme | B | prozentueller Anteil Bereich Öffentlichkeitsarbeit an Gesamtstundenleistung DION | höher als 10% | höher als 10% | höher als 10% | höher als 10% |
Produktivität | C | prozentueller Anteil der Projektzeiten an Gesamtzeiten | mind. 62% | mind. 62% | mind. 62% | mind. 62% |
Fachausbildung | D | Stunden je Mitarbeiterin | mind.40 Std. je MA | mind.40 Std. je MA | mind.40 Std. je MA | mind.40 Std. je MA |
Führungskräf-teentwicklung | D | Stunden je Führungskräfte | mind.20 Std. je FK | min. 20 Std. je FK | mind. 20 Std. je FK | mind. 20 Std. je FK |
5. Budgetplanung 5.1. Ausgaben- und Einnahmenplanung
Darstellung der voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben:
| 2007 | 2008 | 2009 | 2010 |
Ausgaben | | | | |
UT 0 | 4.100.000 | 4.200.000 | 4.300.000 | 4.300.000 |
UT 3 | 109.000 | 109.000 | 109.000 | 109.000 |
UT 7 | 10.000 | 10.000 | 10.000 | 10.000 |
UT 8 | 860.000 | 860.000 | 860.000 | 860.000 |
Summe | 5.079.000 | 5.179.000 | 5.279.000 | 5.279.000 |
Einnahmen | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 |
UT 4 | 550.000 | 550.000 | 550.000 | 550.000 |
UT 5 | 1.000 | 1.000 | 1.000 | 1.000 |
UT 7 | 3.000 | 3.000 | 3.000 | 3.000 |
Summe | 554.000 | 554.000 | 554.000 | 554.000 |
Saldo | 4.525.000 | 4.625.000 | 4.725.000 | 4.725.000 |
6. Personalplanung 6.1. Planstellenvorschau 2007 bis 2010:
Beamte | Ausgangspunkt |
Verwendungsgruppe | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 |
A 1 | 22 | 22 | 22 | 22 |
A 2 | 16 | 15 | 15 | 15 |
A 3 | 12 | 12 | 12 | 12 |
A 4 | 0 | 0 | 0 | 0 |
A 5 | 1 | 1 | 1 | 1 |
A 6 | 0 | 0 | 0 | 0 |
A 7 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Summe Beamte | 51 | 50 | 50 | 50 |
Vertragsbedienstete | |
Entlohnungsgruppe | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 |
v 1 | 5 | 5 | 5 | 5 |
v 2 | 8 | 8 | 8 | 8 |
v 3 | 16 | 16 | 16 | 16 |
v 4 | 2 | 2 | 2 | 2 |
h 1 | 2 | 2 | 2 | 2 |
h 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
h 3 | 2 | 2 | 2 | 2 |
h 5 | 1 | 1 | 1 | 1 |
II/K | 2 | 2 | 2 | 2 |
Lehrlinge | 5 | 5 | 5 | 5 |
Summe VB | 45 | 45 | 45 | 45 |
Planstellen gesamt | 96 | 95 | 95 | 95 |
6.2. Nachbesetzungsvorschau 2007 bis 2010:
Verwendungsgruppe Entlohnungsgruppe | Voraussichtliche Personalabgänge 2007 – 2010 | voraussichtliche Nachbesetzungen | Planstelleneinspa-rung 2007 bis 2010 |
2007 | 2008 | 2009 | 2010 |
A1 v1 | 3 | 0 | 0 | 1 | 2 | 0 |
A2 v2 | 3 | 2 | 0 | 0 | 0 | -1 |
A3 v3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
A4 v4 | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
A3 h1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
A4 h2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
A4 h3 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
A5 h4 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Summe | 8 | 2 | 0 | 1 | 4 | -1 |
Es ist vorgesehen, eine Planstelle in dieser Flexibilisierungsperiode einzusparen.
7. Gesetzliche Grundlagen
Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderungen des Wasserbautenförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 516/1994, in der jeweils geltenden Fassung.Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderungen des Wasserbautenförderungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 516 aus 1994,, in der jeweils geltenden Fassung.
Wasserrechtsgesetz 1959, BGBl. Nr. 215, in der jeweils geltenden Fassung.Wasserrechtsgesetz 1959, Bundesgesetzblatt Nr. 215, in der jeweils geltenden Fassung.
Donauschutzübereinkommen, BGBl. III Nr. 139/1998, in der jeweils geltenden Fassung.Donauschutzübereinkommen, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 139 aus 1998,, in der jeweils geltenden Fassung.
578. Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen samt Anlagen und Erklärung, BGBl. Nr. 578/1996.578. Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen samt Anlagen und Erklärung, Bundesgesetzblatt Nr. 578 aus 1996,.
Grenzgewässerverträge:
Ungarn: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Regelung der wasserwirtschaftlichen Fragen im Grenzgebiet, BGBl. Nr. 225/1959, in der jeweils geltenden Fassung;Ungarn: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Regelung der wasserwirtschaftlichen Fragen im Grenzgebiet, Bundesgesetzblatt Nr. 225 aus 1959,, in der jeweils geltenden Fassung; Slowenien: Regierungsübereinkommen über wasserwirtschaftliche Fragen an der Drau vom 25. Mai 1954 (Weiteranwendung in BGBl. Nr. 714/1993 enthalten);Slowenien: Regierungsübereinkommen über wasserwirtschaftliche Fragen an der Drau vom 25. Mai 1954 (Weiteranwendung in Bundesgesetzblatt Nr. 714 aus 1993, enthalten);
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über wasserwirtschaftliche Fragen der Mur-Grenzstrecke und der Mur-Grenzgewässer (Mur-Abkommen) vom 15. Juni 1956, BGBl. Nr. 119/1956;Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über wasserwirtschaftliche Fragen der Mur-Grenzstrecke und der Mur-Grenzgewässer (Mur-Abkommen) vom 15. Juni 1956, Bundesgesetzblatt Nr. 119 aus 1956,;
Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien betreffend die Weiteranwendung bestimmter österreichisch-jugoslawischer Staatsverträge, BGBl. Nr. 714/1993;Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien betreffend die Weiteranwendung bestimmter österreichisch-jugoslawischer Staatsverträge, Bundesgesetzblatt Nr. 714 aus 1993,;
Tschechien: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Regelung von wasserwirtschaftlichen Fragen an den Grenzgewässern, BGBl. Nr. 106/1970, in der jeweils geltenden Fassung;Tschechien: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Regelung von wasserwirtschaftlichen Fragen an den Grenzgewässern, Bundesgesetzblatt Nr. 106 aus 1970,, in der jeweils geltenden Fassung;
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die zwischen der Republik und der Tschechischen Republik geltenden bilateralen Verträge BGBl. III Nr. 123/1997;Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die zwischen der Republik und der Tschechischen Republik geltenden bilateralen Verträge Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1997,;
Slowakei: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Regelung von wasserwirtschaftlichen Fragen an den Grenzgewässern, BGBl. Nr. 106/1970, in der jeweils geltenden Fassung;Slowakei: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Regelung von wasserwirtschaftlichen Fragen an den Grenzgewässern, Bundesgesetzblatt Nr. 106 aus 1970,, in der jeweils geltenden Fassung;
Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik betreffend die Weiterverwendung bestimmter österreichisch-tschechoslowakischer Staatsverträge (Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Regelung von wasserwirtschaftlichen Fragen an den Grenzgewässern samt Anlage in der Fassung des Notenwechsels vom 22. Dezember 1993 und 14. Jänner 1994) BGBl. Nr. 1046/1994;Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik betreffend die Weiterverwendung bestimmter österreichisch-tschechoslowakischer Staatsverträge (Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Regelung von wasserwirtschaftlichen Fragen an den Grenzgewässern samt Anlage in der Fassung des Notenwechsels vom 22. Dezember 1993 und 14. Jänner 1994) Bundesgesetzblatt Nr. 1046 aus 1994,;
Deutschland: Vertrag zwischen der Republik Österreich einerseits und der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, andererseits über die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau, BGBl. Nr. 17/1991, in der jeweils geltenden Fassung.Deutschland: Vertrag zwischen der Republik Österreich einerseits und der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, andererseits über die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau, Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1991,, in der jeweils geltenden Fassung.
Akkreditierungsgesetz, BGBl. Nr. 468/1992, in der jeweils geltenden Fassung.Akkreditierungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 468 aus 1992,, in der jeweils geltenden Fassung.
Wasserbezogene EU-Richtlinien:
Richtlinie 76/464/EWG betreffend die Verschmutzung infolge Ableitung gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft;
Richtlinie 78/659/EWG des Rates vom 18. Juli 1978 über die Qualität von Süßwasser, das schutz- oder verbesserungswürdig ist, um das Leben von Fischen zu erhalten;
Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe;
Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalen Abwasser;
Richtlinie 91/676/EWG über den Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen;
Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRRL);
Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. Feber 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG.