Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.01.2007 bis 07.12.2010 — BGBl. II Nr. 285/2007 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 101.01.201131.12.2013 § → § BGBl. II Nr. 394/2010 · aufgehoben
Anl. 101.01.200707.12.2010 BGBl. II Nr. 285/2007 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Flexibilisierungsklausel - Bestimmung des Bundesamtes für Wasserwirtschaft als Organisationseinheit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 285 aus 2007,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2007BGBl. II Nr. 285/2007

Außerkrafttretensdatum

07.12.2010

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Text

Anlage Projektprogramm gemäß Paragraph 17 a, Absatz 9, Ziffer 3, BHG 1. Fachstrategische Zielsetzung des BAW 1.1. Fachlicher Rahmen

Das BAW ist als nachgeordnete Dienststelle des BMLFUW in die Planung und Umsetzung folgender wasserwirtschaftlicher Ziele eingebunden:

  • Strichaufzählung
    Schutz der Gewässer;
  • Strichaufzählung
    Sicherung eines ausgeglichenen Wasserhaushaltes;
  • Strichaufzählung
    Schutz des Menschen vor dem Wasser;
  • Strichaufzählung
    Mitgestaltung internationaler Entwicklungen im Bereich der Wasserwirtschaft;
  • Strichaufzählung
    Schaffung eines Wasserbewusstseins;
  • Strichaufzählung
    Umsetzung der neuen Aufgaben im Zusammenhang mit der WRG-Novelle.

1.2. Fachrelevante Kernbereiche

Zur Erfüllung der obigen Ziele stehen im BAW 5 Institute zur Verfügung, die folgende Kernbereiche zur Unterstützung der Fachstrategie des Ressorts abdecken:

  • Strichaufzählung
    Wassergüte: Schwerpunkt: Fließgewässerökologie; Abwicklung der WGEV; Interpretation der aus der WGEV und sonstigen Quellen stammenden Fließgewässerdaten unter besonderer Berücksichtigung der Donau sowie Erstellung von Beiträgen zu den Flussgebietsplanungen;
  • Strichaufzählung
    Wasserbau: Schwerpunkt: Fließgewässermodellierung an Handmathematischer und physikalischer Modelle; Grundlagenbeiträge für die Erhebung des Wasserkreislaufes;
  • Strichaufzählung
    Bodenwasserhaushalt: Schwerpunkt: Konzepte zur Sanierung, Erhaltung und Erneuerung von (Trink)Wasserreserven (Grundwasser) und Strategien für einen wasserrelevanten Bodenschutz (Erosion, Filterfunktion); grundwasserbezogene Beiträge zur Flussgebietsplanung;
  • Strichaufzählung
    Gewässerökologie: Schwerpunkt: Beiträge zur Flussgebietsplanung bei fließenden und stehenden Gewässern an Hand fischereiökologischer Bewertung; fischereiliche Strukturplanung;
  • Strichaufzählung
    Aquakulturen: Schwerpunkt: Konzepte zur gewässerverträglichen Fischproduktion an Hand von Methodenerstellungen und -evaluierungen sowie Überprüfung der Einflussfaktoren auf anliegende Gewässerbereiche.

Alle Institute sind innerhalb ihrer Kernbereiche auf die Umsetzung der Vorgaben des WRG 2003 auf der nationalen Ebene im europäischen Kontext spezialisiert.

1.3. Fachrelevante Schlüsselaufgaben

Zur Umsetzung der oben genannten Kernbereiche der Institute werden folgende Schlüsselaufgaben wahrgenommen:

  • Strichaufzählung
    Untersuchungs- und Prüftätigkeit samt Begutachtung der Ergebnisse;
  • Strichaufzählung
    Erstellung von Konzepten mit regionalem oder gesamtösterreichischen Bezug;
  • Strichaufzählung
    Praxisorientierte Forschung auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft inklusive relevanter Nebenmaterien;
  • Strichaufzählung
    Abhaltung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie spezifische Beratung zu Themen der Wasserwirtschaft;
  • Strichaufzählung
    Aufzucht standortgerechten Besatzmaterials;
  • Strichaufzählung
    Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit der österreichischen Wasserwirtschaft.

1.4. Zielgruppen der Leistungen

Institutionen der EU, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie andere Bundesministerien, Länder, Gemeinden, Industrie- und Gewerbebetriebe, Privatpersonen.

1.5. Kooperationen

Behörden, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen im nationalen und internationalen Bereich, Ziviltechniker sowie Institutionen aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes auf nationaler und internationaler Ebene.

1.6. Allgemeine Fachziele

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Fachaufgaben wurden folgende allgemeine Ziele vereinbart:

  • Strichaufzählung
    Beiträge zur nachhaltigen Umsetzung des WRG 2004;
  • Strichaufzählung
    Beiträge zum Wasserinformationssystem Austria (WISA; Datenbanken etc.);
  • Strichaufzählung
    Ausbau der Zusammenarbeit im Bereich der Donaumaterien mit nationalen und internationalen Bedarfsträgern (Verbund, Via Donau, IKSD…).

1.7. Sonstiges

Durch die Kompetenzlage, Wasserrecht wird in der mittelbaren Bundesverwaltung vollzogen, liegt das Schwergewicht der Aufgaben des BAW in der Unterstützung des BMLFUW und weniger im unmittelbaren Gesetzesvollzug. Das BAW übernimmt auch Aufträge von Dritten gegen Entgelt nach dem jeweils geltenden Tarif.

2. Managementstrategie 2.1. Allgemeine Managementziele

Unter Weiterführung des Systems der Balanced Score Card wurden nachstehende Schwerpunkte vereinbart:

A. Einhaltung beziehungsweise Verbesserung des aktuell vereinbarten Saldos („Finanzen“);

B. Gezielte Steuerung der Außenwirkung und Einflussnahme des Bundesamtes („Kunden/Markt“);

C. Gezielter Einsatz der Personalressourcen („Prozesse“);

D. Anhebung des Ausbildungsniveaus im Fach- und im Managementbereich („Entwicklung/Ausbildung“).

2.2. Zielvereinbarungen

An Hand der im Weiteren angeführten Leistungsindikatoren sollen die unter Pkt.2.1. beschriebenen allgemeinen Managementziele verifizierbar und ihre Entwicklung nachvollziehbar gemacht werden. Folgende Schwerpunkte wurden zur Erreichung der allgemeinen Managementziele vereinbart:

A (Finanzen) Erweiterung der derzeitigen Einnahmenbereiche durch relevante fachliche Kooperationen intern und extern;

B (Kunden/Markt) Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit (web-site; engere Zusammenarbeit mit der Öff.-Arbeit der Sektion römisch sieben);

C (Prozesse) Vereinfachung der internen Prozesse zur Handhabung der Steuerungsinstrumente im Bereich Kostenrechnung und Controlling (Datenbanken, IT-Bereich);

D (Entwicklung/Ausbildung) Forcierung der gezielten MitarbeiterInnen- und Führungskräfteausbildung.

2.3. Steuerungsinstrument Balanced Score Card (BSC)/ Leistungskennzahlen

Um den Zusammenhang zwischen Leistungskennzahlen und den Zielen sichtbar zu machen, sind die einzelnen Indikatoren den unter Pkt. 2.1. angeführten Inhalten den Buchstaben A-D zugeordnet.

3. Leistungskatalog 2007 bis 2010

  • Strichaufzählung
    Erfassung und Bewertung fließender Gewässer an Hand zustandsrelevanter Parameter;
  • Strichaufzählung
    Erfassung und Bewertung stehender Gewässer an Hand zustandsrelevanter Parameter;
  • Strichaufzählung
    Quantitative und qualitative Erfassung von Bodenwasserkenngrößen sowie begleitenden Parametern im Zusammenhang mit Grundwasserschutz und Grundwasserneubildung;
  • Strichaufzählung
    Erfassung und Bewertung von Erosionsprozessen im Zusammenhang mit der Verminderung von Nährstoffeinträgen in Oberflächengewässer;
  • Strichaufzählung
    Erfassung und Bewertung von Fischregionen;
  • Strichaufzählung
    Erstellung von Gutachten und Sanierungskonzepten zu konkreten Fragestellungen der einzelnen Fachbereiche;
  • Strichaufzählung
    Wasserbauliche und gewässermorphologische Problemlösungen mittels physikalischer und mathematischer Modellierung;
  • Strichaufzählung
    Führen von Fachstatistiken und Datenmanagement betreffend Eigen- und Fremddaten;
  • Strichaufzählung
    Einbringen von Fachexpertisen in innerstaatlichen und internationalen Gremien;
  • Strichaufzählung
    Stellungnahmen und Sachverständigentätigkeit sowie Beratung zu wasserwirtschaftlichen Fragestellungen im öffentlichen und privaten Bereich;
  • Strichaufzählung
    Fachliche Beiträge zur Erstellung der Flussgebietspläne sowie Vertretung der österreichischen Position in bi- und multilateralen Koordinierungsverhandlungen;
  • Strichaufzählung
    Fischereiliche Bewirtschaftungskonzepte im Zusammenhang mit artgerechtem Besatz als Grundlage zur Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer;
  • Strichaufzählung
    Kalibrierung von Wassergeschwindigkeitsmessgeräten;
  • Strichaufzählung
    Nationale und internationale Kooperationen in der angewandten Forschung im jeweiligen Fachbereich;
  • Strichaufzählung
    Methodenevaluierung- und -forschung;
  • Strichaufzählung
    Kurs-, Aus- u. Fortbildungstätigkeit;
  • Strichaufzählung
    Aufzucht standortgerechten Besatzmaterials im Zusammenhang mit der Umsetzung des WRG;
  • Strichaufzählung
    Öffentlichkeitsarbeit;
  • Strichaufzählung
    Teichwirteberatung und Betreuung;
  • Strichaufzählung
    Predatorenschadenserhebung.

4. Leistungskennzahlen

An Hand der im Folgenden angeführten Leistungsindikatoren sollen die unter Punkt 2.2. beschriebenen allgemeinen Managementziele verifizierbar und ihre Entwicklung nachvollziehbar gemacht werden. Um die richtige Zuordnung zu den Zielen zu gewährleisten, sind die einzelnen Indikatoren den unter Pkt. 2.2. angeführten Buchstaben A bis D zugeordnet.

4.1. Entwicklung der Indikatoren:

Leistungen

Ma-nage-ment

Indikator

Entwicklung des Indikators

 

Ziele

 

2007

2008

2009

2010

Kooperationen

A

prozentueller Anteil der Kooperationsprojekte an sonstigen bezahlten Projekten

höher als 10%

höher als 10%

höher als 10%

höher als 10%

Projektkosten

A

prozentueller Anteil der Projektkosten an Gesamtkosten

mind. 83%

mind. 83%

mind. 83%

mind. 83%

Außenwirkung, Einflussnahme

B

Leistungszeiten für Publikationen, Kurstätigkeit, Tagungen, Vorträge, Beratung

mehr als 7400 Std.

mehr als 7400 Std.

mehr als 7400 Std.

mehr als 7400 Std.

Außenwirkung, Einflussnahme

B

prozentueller Anteil Bereich Öffentlichkeitsarbeit an Gesamtstundenleistung DION

höher als 10%

höher als 10%

höher als 10%

höher als 10%

Produktivität

C

prozentueller Anteil der Projektzeiten an Gesamtzeiten

mind. 62%

mind. 62%

mind. 62%

mind. 62%

Fachausbildung

D

Stunden je Mitarbeiterin

mind.40 Std. je MA

mind.40 Std. je MA

mind.40 Std. je MA

mind.40 Std. je MA

Führungskräf-teentwicklung

D

Stunden je Führungskräfte

mind.20 Std. je FK

min. 20 Std. je FK

mind. 20 Std. je FK

mind. 20 Std. je FK

5. Budgetplanung 5.1. Ausgaben- und Einnahmenplanung

Darstellung der voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben:

 

2007

2008

2009

2010

Ausgaben

 

 

 

 

UT 0

4.100.000

4.200.000

4.300.000

4.300.000

UT 3

109.000

109.000

109.000

109.000

UT 7

10.000

10.000

10.000

10.000

UT 8

860.000

860.000

860.000

860.000

Summe

5.079.000

5.179.000

5.279.000

5.279.000

Einnahmen

2007

2008

2009

2010

UT 4

550.000

550.000

550.000

550.000

UT 5

1.000

1.000

1.000

1.000

UT 7

3.000

3.000

3.000

3.000

Summe

554.000

554.000

554.000

554.000

Saldo

4.525.000

4.625.000

4.725.000

4.725.000

6. Personalplanung 6.1. Planstellenvorschau 2007 bis 2010:

Beamte

Ausgangspunkt

Verwendungsgruppe

2007

2008

2009

2010

A 1

22

22

22

22

A 2

16

15

15

15

A 3

12

12

12

12

A 4

0

0

0

0

A 5

1

1

1

1

A 6

0

0

0

0

A 7

0

0

0

0

Summe Beamte

51

50

50

50

Vertragsbedienstete

 

Entlohnungsgruppe

2007

2008

2009

2010

v 1

5

5

5

5

v 2

8

8

8

8

v 3

16

16

16

16

v 4

2

2

2

2

h 1

2

2

2

2

h 2

2

2

2

2

h 3

2

2

2

2

h 5

1

1

1

1

II/K

2

2

2

2

Lehrlinge

5

5

5

5

Summe VB

45

45

45

45

Planstellen gesamt

96

95

95

95

6.2. Nachbesetzungsvorschau 2007 bis 2010:

Verwendungsgruppe Entlohnungsgruppe

Voraussichtliche Personalabgänge 2007 – 2010

voraussichtliche Nachbesetzungen

Planstelleneinspa-rung 2007 bis 2010

2007

2008

2009

2010

A1 v1

3

0

0

1

2

0

A2 v2

3

2

0

0

0

-1

A3 v3

0

0

0

0

0

0

A4 v4

1

0

0

0

1

0

A3 h1

0

0

0

0

0

0

A4 h2

0

0

0

0

0

0

A4 h3

1

0

0

0

0

0

A5 h4

0

0

0

0

1

0

Summe

8

2

0

1

4

-1

Es ist vorgesehen, eine Planstelle in dieser Flexibilisierungsperiode einzusparen.

7. Gesetzliche Grundlagen

  • Strichaufzählung
    Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderungen des Wasserbautenförderungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 516 aus 1994,, in der jeweils geltenden Fassung.
  • Strichaufzählung
    Wasserrechtsgesetz 1959, Bundesgesetzblatt Nr. 215, in der jeweils geltenden Fassung.
  • Strichaufzählung
    Donauschutzübereinkommen, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 139 aus 1998,, in der jeweils geltenden Fassung.
  • Strichaufzählung
    578. Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen samt Anlagen und Erklärung, Bundesgesetzblatt Nr. 578 aus 1996,.
  • Strichaufzählung
    Grenzgewässerverträge:
    • Strichaufzählung
      Ungarn: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Regelung der wasserwirtschaftlichen Fragen im Grenzgebiet, Bundesgesetzblatt Nr. 225 aus 1959,, in der jeweils geltenden Fassung;
    • Strichaufzählung
      Slowenien: Regierungsübereinkommen über wasserwirtschaftliche Fragen an der Drau vom 25. Mai 1954 (Weiteranwendung in Bundesgesetzblatt Nr. 714 aus 1993, enthalten);
    • Strichaufzählung
      Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über wasserwirtschaftliche Fragen der Mur-Grenzstrecke und der Mur-Grenzgewässer (Mur-Abkommen) vom 15. Juni 1956, Bundesgesetzblatt Nr. 119 aus 1956,;
    • Strichaufzählung
      Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien betreffend die Weiteranwendung bestimmter österreichisch-jugoslawischer Staatsverträge, Bundesgesetzblatt Nr. 714 aus 1993,;
    • Strichaufzählung
      Tschechien: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Regelung von wasserwirtschaftlichen Fragen an den Grenzgewässern, Bundesgesetzblatt Nr. 106 aus 1970,, in der jeweils geltenden Fassung;
    • Strichaufzählung
      Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die zwischen der Republik und der Tschechischen Republik geltenden bilateralen Verträge Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1997,;
    • Strichaufzählung
      Slowakei: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Regelung von wasserwirtschaftlichen Fragen an den Grenzgewässern, Bundesgesetzblatt Nr. 106 aus 1970,, in der jeweils geltenden Fassung;
    • Strichaufzählung
      Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik betreffend die Weiterverwendung bestimmter österreichisch-tschechoslowakischer Staatsverträge (Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Regelung von wasserwirtschaftlichen Fragen an den Grenzgewässern samt Anlage in der Fassung des Notenwechsels vom 22. Dezember 1993 und 14. Jänner 1994) Bundesgesetzblatt Nr. 1046 aus 1994,;
    • Strichaufzählung
      Deutschland: Vertrag zwischen der Republik Österreich einerseits und der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, andererseits über die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau, Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1991,, in der jeweils geltenden Fassung.
  • Strichaufzählung
    Akkreditierungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 468 aus 1992,, in der jeweils geltenden Fassung.
  • Strichaufzählung
    Wasserbezogene EU-Richtlinien:
    • Strichaufzählung
      Richtlinie 76/464/EWG betreffend die Verschmutzung infolge Ableitung gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft;
    • Strichaufzählung
      Richtlinie 78/659/EWG des Rates vom 18. Juli 1978 über die Qualität von Süßwasser, das schutz- oder verbesserungswürdig ist, um das Leben von Fischen zu erhalten;
    • Strichaufzählung
      Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe;
    • Strichaufzählung
      Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalen Abwasser;
    • Strichaufzählung
      Richtlinie 91/676/EWG über den Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen;
    • Strichaufzählung
      Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRRL);
    • Strichaufzählung
      Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. Feber 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG.

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2010

Gesetzesnummer

20005499

Dokumentnummer

NOR40091467