Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.01.2011 bis 31.12.2013 — BGBl. II Nr. 395/2010
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 101.01.201131.12.2013 § → § BGBl. II Nr. 395/2010 · aufgehoben
Anl. 101.01.200707.12.2010 BGBl. II Nr. 286/2007 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Flexibilisierungsklausel - Bestimmung der Bundesanstalt für Bergbauernfragen als Organisationseinheit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 286 aus 2007, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2010,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2011BGBl. II Nr. 395/2010

Außerkrafttretensdatum

31.12.2013

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Text

Anlage Projektprogramm gemäß Paragraph 17 a, Absatz 9, Ziffer 3, des Bundeshaushaltsgesetzes

1. Strategische Zielsetzung der Bundesanstalt für Bergbauernfragen (BABF)

Die BABF ist in folgende agrar- und regionalpolitische Ziele des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eingebunden:

  1. Litera a
    Nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes
  2. Litera b
    Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Berggebiete und anderer Gebiete mit ungünstiger Struktur
  3. Litera c
    Erhaltung einer leistungsfähigen, umweltschonenden, sozial orientierten bäuerlichen Landwirtschaft
  4. Litera d
    Sicherung der bestmöglichen Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Lebensmittel und Rohstoffen

2. Schlüsselaufgaben der BABF

Der Wirkungsbereich der BABF erstreckt sich auf:

  • Strichaufzählung
    Forschung in Angelegenheiten des Bergraumes und anderer Gebiete mit ungünstiger Struktur
  • Strichaufzählung
    Analysen der natürlichen, gesellschaftlichen, ökonomischen und politischen Ursachen der Probleme des Bergraumes und anderer Gebiete mit ungünstiger Struktur
  • Strichaufzählung
    Analyse und Bewertung von Maßnahmen und Instrumenten zur Lösung der Probleme des Bergraumes und anderer Gebiete mit ungünstiger Struktur; Erarbeitung von produktionstechnischen, sozialen, betrieblichen und agrarpolitischen Alternativen; wissenschaftliche Begleitung in der Durchführung modellhafter Alternativen

In diesen Bereichen werden folgende Schlüsselaufgaben wahrgenommen:

Schlüsselaufgaben

Anteil am gesamten Leistungsvolumen

wissenschaftliche Forschung mit agrar- und regionalpolitischen sowie sozioökonomischen Fragestellungen

ca. 60 vH

Erstellung von Gutachten, Expertisen und Stellungnahmen

ca. 40 vH

Evaluierung von agrar-, regional- und umweltpolitischen Maßnahmen und Programmen

Unterstützung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft insbesondere in agrar- und regionalpolitischen Belangen (insbesondere Sitzungsteilnahme, Vertretung des BMLFUW in Expertengruppen)

Beitrag zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit an den von der BABF bearbeiteten Themen

Zielgruppen der Leistungen der BABF sind das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und andere betroffene Bundesministerien; agrar- und regionalpolitische Entscheidungsträger; die EU-Kommission und andere internationale Organisationen; sowie andere Forschungseinrichtungen.

3. Rechtsgrundlagen der Verwaltungstätigkeit

  • Strichaufzählung
    Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesan-stalten, BGBl.Nr. 515 aus 1994,, in der jeweils geltenden Fassung
  • Strichaufzählung
    Landwirtschaftsgesetz 1992, BGBl.Nr. 375 aus 1992,, in der jeweils geltenden Fassung
  • Strichaufzählung
    Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der die Berggebiete und benachteiligten förderungswürdigen Gebiete bestimmt werden, BGBl.Nr. 771 aus 1995,, in der jeweils geltenden Fassung
  • Strichaufzählung
    Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft mit der die Bergbauernbetriebe im Land, Kärnten, im Land Niederösterreich, im Land Oberösterreich, im Land Salzburg, im Land Steiermark, im Land Tirol und im Land Vorarlberg bestimmt werden, BGBl.Nr. 1048 bis 1054 aus 1994, und Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft mit der die Bergbauernbetriebe im Lande Burgenland neu bestimmt werden, BGBl.Nr. 542 aus 1979,, in der jeweils geltenden Fassung
  • Strichaufzählung
    Einschlägige Verordnungen und Richtlinien der EU insbesondere in den Bereichen:
    • Strichaufzählung
      Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes, Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
    • Strichaufzählung
      Strukturfonds, Zielgebiete, Vorbeitrittshilfe
    • Strichaufzählung
      benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete (Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete, Ausgleichszulage)
    • Strichaufzählung
      Agrarumweltmaßnahmen und –programme
    • Strichaufzählung
      Strukturfonds und regionale Förderprogramme

4. Allgemeine Ziele der BABF 4.1 Fachbezogene Ziele:

4.1.1 Allgemeine fachbezogene Ziele:

  • Strichaufzählung
    Effiziente Durchführung wissenschaftlicher Forschung und Aufbereitung sowie Bereitstellung der Forschungsergebnisse
  • Strichaufzählung
    Erstellung von Evaluierungen, Gutachten, Expertisen und Stellungnahmen
  • Strichaufzählung
    Ziele für Leistungen im Bereich wissenschaftlicher Forschung
  1. A
    Einhaltung der Forschungsprojektpläne und der Planung sonstiger wissenschaftlicher Arbeiten

4.1.2 Ziele für sonstige fachbezogene Leistungen:

  1. B
    Beibehaltung der Anzahl der Evaluierungen, Gutachten, Expertisen und Stellungnahmen in Abhängigkeit vom Ressourceneinsatz im bestehenden Ausmaß

4.1.3 Ziele für Informations- und Öffentlichkeitsarbeit

  1. C
    Erhöhung des Bekanntheitsgrades und der Verbreitung der Forschungsergebnisse der BABF

4.2 Managementziele:

  1. D
    Anwendung der Kostenrechnung zur Erhöhung des Kostenbewusstseins und zum effizienten Einsatz der personellen und finanziellen Ressourcen der BABF
  2. E
    Stabilisierung des Budgetbedarfes bei mindestens gleich bleibenden Leistungen
  3. F
    Erhöhung der Einnahmen in Relation zu den Ausgaben

4.3 Qualitätsbezogene Ziele

  1. G
    Beibehaltung des Anteils bzw. weiterer Ausbau der internationalen Forschungskooperationen

5. Leistungskatalog, konkrete Ziele und Indikatoren

Die vorgenannten fachlichen Ziele konkretisieren sich in folgenden Leistungen/Produkten und Indikatoren:

Produkt bzw. Leistung

Maßgebl. Ziele *)

römisch eins n d i k a t o r

Entwicklung des Indikators

 

2007

2008

2009

2010

2011

2012

Durchführung von Forschungsprojekten

A

Anzahl der abgeschlossenen Forschungsprojekte

3

4

4

4

4

4

Wissenschaftl. Kurzstudien

A

Anzahl der Berichte wiss. Kurzstudien

8

8

9

9

8

7

Erstellung von Evaluierungen, Gutachten, Expertisen und Stellungnahmen

B

Anzahl der Erledigungen

40

40

40

40

36

34

Erstellung von Evaluierungen, Gutachten, Expertisen und Stellungnahmen

B

Anteil der termingerechten Erledigungen

94vH

94vH

95vH

95vH

90vH

88vH

Publizierte Forschungsberichte

A,C

Anzahl der Forschungsberichte

3

3

3

3

3

3

Sonstige Fachpublikationen

C

Anzahl der Fachpublikationen

31

32

33

34

31

29

Fachvorträge

C

Anzahl der Fachvorträge

31

32

33

34

31

29

Effizienter Ressourceneinsatz

D

Anwendung der Kostenrechnung

Anwendung

Anwendung

Anwendung

Anwendung

Anwendung

Anwendung

Budgetmanagement

E,F

Erreichung des Saldos gemäß Ziffer 6 Punkt eins

Erreichung

Erreichung

Erreichung

Erreichung

Erreichung

Erreichung

Durchführung von Forschungsarbeiten

G

Anteil des Ressourceneinsatzes in Forschung mit internationaler Kooperation

34vH

35vH

36vH

37vH

34vH

32vH

*) Kürzel gem. Pkt. 4

6. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben sowie Planstellen 6.1 Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben (Beträge in EURO)

 

2007

2008

2009

2010

2011

2012

Ausgaben

 

 

 

 

 

 

UT 0

710.000

750.000

770.000

770.000

662.000*)

614.000**)

UT 3

26.000

27.000

28.000

29.000

29.000

29.000

UT 7

1.000

1.000

1.000

1.000

5.000

1.000

UT 8

225.000

230.000

235.000

240.000

240.000

240.000

Summe Ausgaben

962.000

1.008.000

1.034.000

1.040.000

936.000

884.000

UT 4

22.000

23.000

24.000

25.000

25.000

25.000

UT 5

49.000

51.000

53.000

55.000

55.000

55.000

UT 7

1.000

1.000

1.000

1.000

1.000

1.000

Summe Einnahmen

72.000

75.000

78.000

81.000

81.000

81.000

Saldo

890.000

933.000

956.000

959.000

855.000

803.000

*) Annahme 1 % Gehaltserhöhung, 145.000 € RL-Entnahme aus RL-Konto 2984-003

**) Annahme 2 % Gehaltserhöhung, 211.000 € RL-Entnahme aus RL-Konto 2984-003

6.2 Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen

Im Projektzeitraum sind keine Abgänge durch Pensionierung, Versetzungen und Austritte zu erwarten. Um die geplanten Leistungen auch erbringen zu können, wird von einer Nachbesetzung bei allfälligen unerwarteten Abgängen ausgegangen.

Beamte/

Verwendungsgruppe

Ausgangspunkt

 

2007

2008

2009

2010

2011

2012

A 1

6

6

6

6

6

6

A 3

1

1

1

1

1

1

Summe Beamte

7

7

7

7

7

7

Vertragsbedienstete/

Entlohnungsgruppe

Ausgangspunkt

 

2007

2008

2008

2010

2011

2012

v 1

3

3

3

3

3

3

v 2

1

1

1

1

1

1

v 3

2

2

2

2

2

2

Summe Vertragsbed.

6

6

6

6

6

6

Lehrlinge

1

1

1

1

-

-

Gesamt

14

14

14

14

13

13

Im RIS seit

22.12.2010

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2010

Gesetzesnummer

20005500

Dokumentnummer

NOR40123544