Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 291/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 291 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Text
§ 1. Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent von 870 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die nachstehenden Bundesländer wie folgt aufgeteilt: Paragraph eins, Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent von 870 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die nachstehenden Bundesländer wie folgt aufgeteilt:
Kärnten:.... 15 für die Beschäftigung in Gletscherregionen und
deren Einzugsgebiet
Salzburg:... 260 für die Beschäftigung in Gletscherregionen und
deren Einzugsgebiet
Tirol:...... 550 für die Beschäftigung in Gletscherregionen und
deren Einzugsgebiet
Wien:....... 45 für die Beschäftigung in Schaustellerbetrieben
und auf Weihnachtsmärkten
Dokumentnummer
NOR40091543