Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Sichtvermerkspflicht – teilweise Aussetzung der Aufhebung – Verläng.
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 164b/1991Bundesgesetzblatt Nr. 164b aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
06.04.1991
Außerkrafttretensdatum
30.04.2004
Unterzeichnungsdatum
14.03.1991
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Langtitel
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung der teilweisen Aussetzung der Anwendung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über die gegenseitige Aufhebung der Sichtvermerkspflicht durch Polen
StF: BGBl. Nr. 164b/1991
Beachte
Das Abkommen ist mit dem Beitritt Polens zur EU als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 5/2013).Das Abkommen ist mit dem Beitritt Polens zur EU als beendet anzusehen vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 5 aus 2013,).
Zuletzt aktualisiert am
21.10.2020
Dokumentnummer
NOR30006088