Kurztitel
Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 317/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 317 aus 2007,
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Text
§ 1. Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent von 6 985 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt: Paragraph eins, Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent von 6 985 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt:
Burgenland: ............. 100, davon 5 für Schaustellerbetriebe
Kärnten: ................ 165, davon 5 für Schaustellerbetriebe
Niederösterreich: ....... 160, davon 25 für Schaustellerbetriebe
Oberösterreich: ......... 250, davon 20 für Schaustellerbetriebe
Salzburg: ............. 2 390
Steiermark: ............. 490, davon 45 für Schaustellerbetriebe
Tirol: ................ 2 815
Vorarlberg: ............. 570
Wien: .................... 45