Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Einheitliche Betriebsprämie-Verordnung 2007
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 322/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 322 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Neuzuweisung von Zahlungsansprüchen (Kompression)
§ 5. Die Neuzuweisung von Zahlungsansprüchen (Kompression) ist mittels eines von der AMA aufzulegenden Formblatts und durch Vorlage geeigneter Nachweise, aus denen das geringere Ausmaß an beihilfefähiger Fläche und die entsprechende Begründung für die Flächenverminderung erkennbar sind, zu beantragen. Der Antrag ist Paragraph 5, Die Neuzuweisung von Zahlungsansprüchen (Kompression) ist mittels eines von der AMA aufzulegenden Formblatts und durch Vorlage geeigneter Nachweise, aus denen das geringere Ausmaß an beihilfefähiger Fläche und die entsprechende Begründung für die Flächenverminderung erkennbar sind, zu beantragen. Der Antrag ist
im Falle
der Einbeziehung von beihilfefähigen Flächen in öffentliche Maßnahmen und im öffentlichen Interesse (§ 8 Abs. 2 Z 4 lit. b) MOG 2007) undder Einbeziehung von beihilfefähigen Flächen in öffentliche Maßnahmen und im öffentlichen Interesse (Paragraph 8, Absatz 2, Ziffer 4, Litera b,) MOG 2007) und
von Grundzusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren (§ 8 Abs. 2 Z 4 lit. c) MOG 2007)von Grundzusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren (Paragraph 8, Absatz 2, Ziffer 4, Litera c,) MOG 2007)
im Rahmen der Antragstellung für das jeweilige Kalenderjahr und
im Falle von gemeinschaftlich genutzten Almen oder Weiden (§ 8 Abs. 2 Z 4 lit. a) MOG 2007) im Zuge der Abgabe der Auftriebslisteim Falle von gemeinschaftlich genutzten Almen oder Weiden (Paragraph 8, Absatz 2, Ziffer 4, Litera a,) MOG 2007) im Zuge der Abgabe der Auftriebsliste
zu stellen.
Dokumentnummer
NOR40092177