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Anl. 6 ÜBPV

Fassungen
06.10.2010 bis 31.12.2012 — BGBl. II Nr. 317/2010
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 606.10.201031.12.2012 § → § BGBl. II Nr. 317/2010 · aufgehoben
Anl. 605.12.200705.10.2010 BGBl. II Nr. 339/2007 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Überwachungs-, Berichterstattungs- und Prüfungs-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2007, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 317 aus 2010,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 6

Inkrafttretensdatum

06.10.2010BGBl. II Nr. 317/2010

Außerkrafttretensdatum

31.12.2012

Abkürzung

ÜBPV

Index

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Beachte

Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 28, Absatz eins,

Text

Anhang 6 (zu Paragraph 26,)

Textbausteine für das Prüfgutachten

Im Fall der Messung von N2O sind bei den Ziffer eins bis 3 die Werte in CO2 und CO2-Äquivalenten anzugeben.

  1. Ziffer eins
    Für uneingeschränkt positive Prüfgutachten ist folgender Text zu verwenden:
    „Die vorliegende Emissionsmeldung gemäß Paragraph 8, EZG wurde von mir/uns gemäß Paragraph 9, Absatz eins, EZG geprüft. Die Emissionsmeldung vermittelt ein möglichst getreues Bild der Emissionen der Anlage. Die Emissionen der Anlage …………[Name] (NAP-Code ………) betrugen ……… t CO2 für das Berichtsjahr 20….
    Die Emissionsüberwachung entspricht nach meiner/unserer Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und den Auflagen des relevanten Genehmigungsbescheides gemäß Paragraph 4, EZG, Bescheid GZ. ………… vom ……… [Aussstellungsdatum] der …………… [zuständige Behörde] (zuletzt gemäß Paragraph 6, EZG geändert durch Bescheid GZ………).“
  2. Ziffer 2
    Für positive Prüfgutachten mit Einschränkung auf Grund nicht-wesentlicher Nicht-Konformitäten ist folgender Text zu verwenden:
    „Die vorliegende Emissionsmeldung gemäß Paragraph 8, EZG wurde von mir/uns gemäß Paragraph 9, Absatz eins, EZG geprüft. Die Emissionsmeldung vermittelt ein möglichst getreues Bild der Emissionen der Anlage. Die Emissionen der Anlage …………[Name] (NAP-Code ………) betrugen ……… t CO2 für das Berichtsjahr 20….
    Die Emissionsüberwachung entspricht nach meiner/unserer Prüfung in einem oder mehreren Punkten nicht den gesetzlichen Vorschriften und/oder den Auflagen des relevanten Genehmigungsbescheides gemäß Paragraph 4, EZG, Bescheid GZ. ………… vom ……… [Aussstellungsdatum] der …………… [zuständige Behörde] (zuletzt gemäß Paragraph 6, EZG geändert durch Bescheid GZ. …………).
    Die gefundenen Abweichungen wurden als geringfügig eingestuft und beeinflussen die Höhe der berichteten Emissionen nicht wesentlich. Der Inhaber der Anlage wurde aufgefordert, Korrekturmaßnahmen einzuleiten.“
  3. Ziffer 3
    Für positive Prüfgutachten mit Einschränkung auf Grund wesentlicher Nicht-Konformitäten ist folgender Text zu verwenden:
    „Die vorliegende Emissionsmeldung gemäß Paragraph 8, EZG wurde von mir/uns gemäß Paragraph 9, Absatz eins, EZG geprüft. Die Emissionsmeldung vermittelt ein möglichst getreues Bild der Emissionen der Anlage. Die Emissionen der Anlage …………[Name] (NAP-Code ………) betrugen ……… t CO2 für das Berichtsjahr 20….
    Die Emissionsüberwachung entspricht nach meiner/unserer Prüfung in einem oder mehreren wesentlichen Punkten nicht den gesetzlichen Vorschriften und/oder den Auflagen des relevanten Genehmigungsbescheides gemäß Paragraph 4, EZG, Bescheid GZ. ………… vom ……… [Aussstellungsdatum] der …………… [zuständige Behörde] (zuletzt gemäß Paragraph 6, EZG geändert durch Bescheid GZ. …………).
    Die gefundenen Abweichungen wurden als wesentlich eingestuft und beeinflussen die Höhe der berichteten Emissionen wesentlich. Der Inhaber der Anlage wurde aufgefordert, Korrekturmaßnahmen einzuleiten.“
  4. Ziffer 4
    Für negative Prüfgutachten ist folgender Text zu verwenden:
    „Die vorliegende Emissionsmeldung gemäß Paragraph 8, EZG wurde von mir/uns gemäß Paragraph 9, Absatz eins, EZG geprüft. Die Emissionen der Anlage …………[Name] (NAP-Code ………) für das Berichtsjahr 20… können nicht bestätigt werden.
    Die Emissionsüberwachung entspricht nach meiner/unserer Prüfung in wesentlichen Punkten nicht den gesetzlichen Vorschriften und/oder den Auflagen des relevanten Genehmigungsbescheides gemäß Paragraph 4, EZG, Bescheid GZ. ………… vom ……… [Aussstellungsdatum] der …………… [zuständige Behörde] (zuletzt gemäß Paragraph 6, EZG geändert durch Bescheid GZ.………).
    Die gefundenen Abweichungen wurden als wesentlich eingestuft und beeinflussen die Höhe der berichteten Emissionen wesentlich.

Im RIS seit

22.10.2010

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2021

Gesetzesnummer

20005558

Dokumentnummer

NOR40122175