Kurztitel
Ersatz des einmaligen Aufwandes
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 381/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 381 aus 2007,
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos.
Text
Der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse wird der erforderliche, einmalige und nachgewiesene Aufwand für die nachträglichen Anpassungen auf Grund der mit BGBl. I Nr. 100/2005 und BGBl. I Nr. 97/2006 durchgeführten Änderungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, BGBl. I Nr. 103/2001, idF BGBl. I Nr. 76/2007, ersetzt. Diese Beträge werden mit EUR 18 863,03 und EUR 42 543,61, somit insgesamt EUR 61 406,64, fällig im Dezember 2007, festgesetzt.Der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse wird der erforderliche, einmalige und nachgewiesene Aufwand für die nachträglichen Anpassungen auf Grund der mit Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005, und Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 97 aus 2006, durchgeführten Änderungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2001,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 76 aus 2007,, ersetzt. Diese Beträge werden mit EUR 18 863,03 und EUR 42 543,61, somit insgesamt EUR 61 406,64, fällig im Dezember 2007, festgesetzt.