Text
Anlage
Projektprogramm
Gemäß § 17a Abs. 9 Z 3 des BundeshaushaltsgesetzesGemäß Paragraph 17 a, Absatz 9, Ziffer 3, des Bundeshaushaltsgesetzes
Strategische Zielsetzung der Justizanstalt Sonnberg
Der Justizanstalt Sonnberg sind folgende Zielsetzungen des Bundesministeriums für Justiz übertragen:
Durchführung des Strafvollzuges nach den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes.
Bei Einhaltung der budgetären Zielsetzungen gemäß der Darstellung der o, Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen uns Ausgaben soll die Qualität des Vollzuges verbessert werden.
Schlüsselaufgaben der Justizanstalt Sonnberg
Vollzug von Freiheitsstrafen an erwachsenen männlichen Insassen, deren Strafzeit 18 Monate übersteigt und zehn Jahre nicht übersteigt.
Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen, die von Verwaltungsbehörden oder Finanzbehörden verhängt worden sind, über deren Ersuchen.
Vollzug von mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßnahmen gemäß § 23 Strafgesetzbuch an gefährlichen Rückfallstätern.Vollzug von mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßnahmen gemäß Paragraph 23, Strafgesetzbuch an gefährlichen Rückfallstätern.
Zielgruppen der Leistungen sind das Bundesministerium für Justiz, die Vollzugsdirektion, das Landesgericht für Strafsachen Korneuburg, die Insassen der Justizanstalt Sonnberg, sowie öffentliche und private Auftraggeber, die Leistungen der Justizanstalt Sonnberg in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlagen
Strafvollzugsgesetz, BGBl. Nr. 144/1969Strafvollzugsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1969, Strafprozessordnung 1975, BGBI, Nr. 631
Strafgesetzbuch, BGBl. Nr. 60/1974Strafgesetzbuch, Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1974, Jugendgerichtsgesetz 1988, BGBl. Nr. 599Jugendgerichtsgesetz 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 599
Finanzstrafgesetz, BGBl. Nr. 129/1958Finanzstrafgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 129 aus 1958, Verwaltungsstrafgesetz 1991, BGBl. Nr. 52Verwaltungsstrafgesetz 1991, Bundesgesetzblatt Nr. 52
Sprengelverordnung für den Strafvollzug, BGBI. II Nr.74/1997Sprengelverordnung für den Strafvollzug, BGBI. römisch zwei Nr.74/1997
Vollzugsordnung für Justizanstalten , GZ 42302/27-V/95
Einschlägigen Erlässe des Bundesministeriums für Justiz und der Vollzugsdirektion in der jeweils geltenden Fassung.
Allgemeine Ziele der Justizanstalt Sonnberg
4.1 Fachbezogene Ziele
Durchführung eines humanen und dem rechtlichen Standards angepassten Strafvollzuges,
Sicherstellung rascher Lösungen bei neuen Anforderungen an den Strafvollzug,
Verringerung der Einschlusszeiten und vermehrter Betreuung in der Freizeit,
Therapeutische Betreuung für Sexualstraftäter,
Betreiben der Drogenfreien Abteilung und Betreuung von Insassen mit Drogenproblemen,
Beschäftigung der Insassen mit sinnvoller Arbeit,
Berufsausbildung für geeignete Insassen,
Sicherstellung des Vollzuges von bis zu 127 750 Hafttagen pro Jahr,
Betreiben der Freigängerhäuser für 17 Insassen
Sicherstellung der Betreuung der Insassen durch nachfolgende Betreuungsdienste in der dazu angeführten jeweiligen Mindestbesetzung:
- Psychologen 5 180 Stunden/jährlich
- Diplomierte Sozialarbeiter 5 180 Stunden/jährlich
- Sachbearbeiter Sozialer Dienst 1 724 Stunden/jährlich
- Diplomierte Krankenpfleger 880 Stunden/jährlich.
Die verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.
4.2 Managementziele
Stabilisierung des Budgetbedarfes bei mindestens gleich bleibenden Leistungen,
Einhaltung der budgetären Zielsetzung laut Projektprogramm,
Bessere Nutzung der Personalkapazitäten,
Steigerung der Einnahmen (ausgenommen Vollzugskostenbeiträge) durch Erschließung neuer Einnahmequellen,
Erreichung der unter Punkt 5 (Leistungskennzahlen) definierten Leistungsziele
Kosten pro Hafttag
Die Kosten pro Hafttag errechnen sich aus dem Saldo aus Einnahmen und Ausgaben dividiert durch die voraussichtliche Anzahl der Hafttage.
Für das Jahr 2007 errechnet sich aus dem Saldo von 6 769 000 Euro und voraussichtlich 127 750 Hafttagen ein durchschnittlicher Betrag von 52,99 Euro pro Hafttag.
Ziel ist, diesen Betrag zu halten oder zu unterschreiten.
Einschlusszeiten
(Durchschnitt der Zeit, die ein Insasse im Haftraum eingeschlossen ist)
Die Einschlusszeit pro Hafttag in der 25. Woche 2007 (15. bis 24. Juni 2007) beträgt 14,59 Stunden
Ziel ist durch möglichst effizienten Personaleinsatz die Einschlusszeit zu verringern.
Berechnung:
24 Stunden, abzüglich Bewegung im Freien, geleistete Arbeitsstunden, Anhaltestunden im gelockerten Vollzug, Ausgänge, Betreuungsstunden, Arztbesuchen, Ausführungen, Vorführungen, Besuchszeiten, Freizeitgestaltung und Gottesdienste.
Beschäftigungsquote
In der Justizanstalt Sonnberg wurden im 1. Halbjahr 2007 im Durchschnitt 2,82 Arbeitsstunden pro Hafttag geleistet. Ziel ist, im Sinne des § 45 Abs. 1 StVG, diesen Wert zu verbessern.In der Justizanstalt Sonnberg wurden im 1. Halbjahr 2007 im Durchschnitt 2,82 Arbeitsstunden pro Hafttag geleistet. Ziel ist, im Sinne des Paragraph 45, Absatz eins, StVG, diesen Wert zu verbessern.
Berechnung:
Arbeitsstunden der Vergütungsstufen a bis e laut Monatsstatistik in der IVV pro Hafttag
Übersicht über die der Veranschlagung zugrunde geltenden
Personalstände:
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Stellen- Vorschau
plan
2007 ___________________________
2008 2009 2010
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Beamte/Verwendungsgruppe
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E1 2 2 2 2
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E2a/E2b 78 78 78 78
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A1 2 2 2 2
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Summe Beamte 82 82 82 82
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VB/Entlohnungsgruppe
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v1 1,575 1,575 1,575 1,575
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v2 2 2 2 2
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v3 3 3 3 3
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v4 1,5 1,5 1,5 1,5
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k4 0,25 0,25 0,25 0,25
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Summe VB 8,325 8,325 8,325 8,325
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Gesamtsumme 90,325 90,325 90,325 90,325
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7. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderliche
Einnahmen und Ausgaben:
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Anmerkungen BVA erwarteter Erfolg
2007 ____________________________
2008 2009 2010
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Ausgaben in Euro
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UT 0 siehe Erläuterungen
zu Punkt 7 4192000 4600000 4600000 4600000
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UT 3 siehe Erläuterungen 82000 82000 82000 82000
zu Punkt 7
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UT 7 siehe Erläuterungen 262000 288000 288000 288000
zu Punkt 7
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UT 8 siehe Erläuterungen 1683000 2130000 2130000 2130000
zu Punkt 7
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Kto. 7271-902 945000 1300000 1300000 1300000
Vollzugskostenbeiträge
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Z - Posten 7 000 200000 200000 200000
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Summe der Ausgaben: 7237000 8600000 8600000 8600000
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Einnahmen in Euro
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UT4 siehe Erläuterungen 209000 530000 530000 530000
zu Punkt 7
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Kto. 8171 945000 1300000 1300000 1300000
Vollzugskostenbeiträge
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UT 7 Bestandswirksame 1000 1000 1000 1000
Einnahmen
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Summe der Einnahmen: 1155000 1831000 1831000 1831000
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Saldo: -6082000 -6769000 -6769000 -6769000
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Erläuterung zu Punkt
Zahlungen an die BIG und andere Ausgaben zur Gebäudeerhaltung sowie Aufwendungen für die Unterbringung gemäß § 21 Abs. 1 StGB und § 429 StPO in Krankenhäusern sind nicht saldenwirksam, sondern werden aus dem allgemeinen Budget der Justizanstalten zentral bezahlt. Der Anstieg der Ausgaben gegenüber den Vorjahren ist verursacht durch kurzfristig nicht steuerbare Umstände, insbesondere die Gehaltserhöhungen (UT 0), die steigenden Häftlingszahlen, die Erhöhungen der Arbeitsvergütungen inkl. Vollzugskostenbeiträgen der Häftlinge (UT 8), die laufend an die Kollektivverträge anzupassen sind, und den überproportionalen Anstieg der Kosten der medizinischen Versorgung. Die durch diese Umstände verursachten Steigerungen können durch Managementmaßnahmen in der Organisationseinheit weder auf der Ausgaben- noch auf der Einnahmenseite abgefangen werden. Die Ausgaben waren daher proportional und mit einer Zeitverzögerung zu den übrigen Justizanstalten im unbedingt erforderlichen Ausmaß anzupassen.Zahlungen an die BIG und andere Ausgaben zur Gebäudeerhaltung sowie Aufwendungen für die Unterbringung gemäß Paragraph 21, Absatz eins, StGB und Paragraph 429, StPO in Krankenhäusern sind nicht saldenwirksam, sondern werden aus dem allgemeinen Budget der Justizanstalten zentral bezahlt. Der Anstieg der Ausgaben gegenüber den Vorjahren ist verursacht durch kurzfristig nicht steuerbare Umstände, insbesondere die Gehaltserhöhungen (UT 0), die steigenden Häftlingszahlen, die Erhöhungen der Arbeitsvergütungen inkl. Vollzugskostenbeiträgen der Häftlinge (UT 8), die laufend an die Kollektivverträge anzupassen sind, und den überproportionalen Anstieg der Kosten der medizinischen Versorgung. Die durch diese Umstände verursachten Steigerungen können durch Managementmaßnahmen in der Organisationseinheit weder auf der Ausgaben- noch auf der Einnahmenseite abgefangen werden. Die Ausgaben waren daher proportional und mit einer Zeitverzögerung zu den übrigen Justizanstalten im unbedingt erforderlichen Ausmaß anzupassen.
UT 0 – Personalbereich
Berechnungsbasis für die Jahre 2008 bis 2010 ist die Prognose für 2007 unter Berücksichtigung der Planstellenentwicklung und der Gehaltserhöhungen. Im Hinblick auf die steigenden Häftlingszahlen ist nicht geplant, die Gehaltserhöhungen durch Personaleinsparungen abzufangen.
Der Personalaufwand für alle Dienstzuteilungen aus der Personaleinsatzgruppe wird von der Justizanstalt Sonnberg ab Beginn der Dienstzuteilung und unabhängig von der Dauer der jeweiligen Dienstzuteilung geleistet.
Für die Aufstockung der Belagsfähigkeit werden bis zu 10 Beamte (E2b) dienstzugeteilt.
UT 3 – Anlagen
Die Ausgaben wurden auf Grund des folgenden „Anschaffungsplane“ budgetiert, wobei (E) für Ersatz- und (N) für Neuanschaffungen steht.
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2008 2009 2010
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Lastkraftwagen E
Maschinen u. Maschinelle Anlagen E 10.000
Amtsausstattung
Maschinen u. Maschinelle Anlagen E/N 60.000
Anstaltsaustattung
div. Ersatznachschaffungen für E 70.000
Sicherheitstechnik u. Brandschutz
Traktor E 50.000
Landw. Maschinen E 20.000
Sonstiges E 12.000 12.000 12.000
Summe 82.000 82.000 82.000
UT 7 – Aufwendungen (gesetzliche Verpflichtungen)
Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz ist die Prognose für 2007 und die steigenden Häftlingszahlen.
UT 8 – Aufwendungen
Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz ist die Prognose für 2007. Durch die steigenden Häftlingszahlen erhöhen sich auch die Krankenhauskosten und Vollzugskostenbeiträge. Zu Projektbeginn war die Entwicklung der Häftlingszahlen nicht abschätzbar.
UT 4 – Einnahmen
Berechnungsbasis der Einnahmen bei diesem Ansatz ist der Durchschnitt der Erfolge der letzten 3 Jahre.