Text
Anlage
Projektprogramm
Gemäß § 17a Abs. 9 Z 3 des BundeshaushaltsgesetzesGemäß Paragraph 17 a, Absatz 9, Ziffer 3, des Bundeshaushaltsgesetzes
Strategische Zielsetzung der Justizanstalt St. Pölten
Der Justizanstalt St. Pölten sind folgende Zielsetzungen des Bundesministeriums für Justiz übertragen:
Durchführung des Strafvollzuges nach den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes in der Justizanstalt St. Pölten.
Bei Einhaltung der budgetären Zielsetzungen gemäß der Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben soll die Qualität des Vollzuges verbessert werden.
Schlüsselaufgaben der Justizanstalt St. Pölten
Einleitung des Strafvollzuges gemäß § 2 der Sprengelverordnung.Einleitung des Strafvollzuges gemäß Paragraph 2, der Sprengelverordnung.
Vollzug von Freiheitsstrafen an männlichen Insassen, deren Strafzeit 18 Monate nicht übersteigt.
Vollzug von Freiheitsstrafen an jugendlichen männlichen Insassen, deren Strafzeit sechs Monate nicht übersteigt.
Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen, die von Verwaltungsbehörden und Finanzstrafbehörden verhängt werden, über Ersuchen derselben.
Vollzug von gerichtlich verhängten Untersuchungshaften an männlichen Insassen.
Vollzug von Verwahrungshaften an Insassen, die durch die Sicherheitsbehörden eingeliefert werden.
Einleitung des Vollzuges von mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 StGB an geistig abnormen, zurechnungsfähigen Rechtsbrechern.Einleitung des Vollzuges von mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßnahmen gemäß Paragraph 21, Absatz 2, StGB an geistig abnormen, zurechnungsfähigen Rechtsbrechern.
Einleitung des Vollzuges von mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßnahmen gemäß § 22 StGB an entwöhnungsbedürftigen Rechtsbrechern.Einleitung des Vollzuges von mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßnahmen gemäß Paragraph 22, StGB an entwöhnungsbedürftigen Rechtsbrechern.
Zielgruppen der Leistungen sind das Bundesministerium für Justiz, die Vollzugsdirektion, das Landesgericht für Strafsachen Wien, das Landesgericht St. Pölten und die Bezirksgerichte des Gerichtssprengels St. Pölten, die Insassen der Justizanstalt St. Pölten sowie öffentliche und private Auftraggeber, die Leistungen der Justizanstalt St. Pölten in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlagen
Strafvollzugsgesetz, BGBl. Nr. 144/1969,Strafvollzugsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1969,, Strafprozessordnung 1975, BGBl. Nr. 631Strafprozessordnung 1975, Bundesgesetzblatt Nr. 631
Strafgesetzbuch, BGBl. Nr. 60/1974,Strafgesetzbuch, Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1974,, Jugendgerichtsgesetz 1988, BGBl. Nr. 599,Jugendgerichtsgesetz 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 599,
Finanzstrafgesetz, BGBl. Nr. 129/1958,Finanzstrafgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 129 aus 1958,, Verwaltungsstrafgesetz 1991, BGBl. Nr. 52,Verwaltungsstrafgesetz 1991, Bundesgesetzblatt Nr. 52,
Sprengelverordnung für den Strafvollzug, BGBl. II Nr. 74/1997,Sprengelverordnung für den Strafvollzug, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 74 aus 1997,, Vollzugsordnung für Justizanstalten, GZ 42302/27-V/95,
einschlägige Erlässe des Bundesministeriums für Justiz und der Vollzugsdirektion
in der jeweils geltenden Fassung.
Allgemeine Ziele der Justizanstalt St. Pölten
4.1 Fachbezogene Ziele
Durchführung eines humanen und dem rechtlichen Standard angepassten Strafvollzuges,
Sicherstellung rascher Lösungen bei neuen Anforderungen an den Strafvollzug,
Verringerung der Einschlusszeiten und vermehrte Betreuung in der Freizeit,
Sicherstellung des Vollzuges von bis zu 91 250 Hafttagen pro Jahr
Sicherstellung der Betreuung der Insassen durch nachfolgende Betreuungsdienste in der dazu angeführten Mindestbesetzung:
Psychologen 1 530 Stunden jährlich
Diplomierter Sozialarbeiter 3 990 Stunden jährlich
Diplomierter Krankenpfleger 440 Stunden jährlich
Die verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.
4.2 Managementziele
Stabilisierung des Budgetbedarfes bei mindestens gleich bleibenden Leistungen,
Einhaltung der budgetären Zielsetzungen laut Projektprogramm,
Bessere Nutzung der Personalkapazitäten,
Steigerung der Einnahmen (ausgenommen Vollzugskostenbeiträge) unter Zugrundelegung des erwarteten Erfolges des Jahres 2007,
Erreichung der unter Punkt 5 (Leistungskennzahlen) definierten Leistungsziele
Kosten pro Hafttag
Die Kosten pro Hafttag errechnen sich aus dem Saldo aus Einnahmen und Ausgaben dividiert durch die voraussichtliche Anzahl der Hafttage.
Für das Jahr 2007 errechnet sich aus dem erwarteten Saldo von 4 759 000 Euro Euro und 91 250 Hafttagen ein durchschnittlicher Betrag von 52,15 Euro pro Hafttag.
Ziel ist es, diesen Betrag zu halten oder zu unterschreiten.
Einschlusszeiten
(Durchschnitt der Zeit, die ein Insasse im Haftraum eingeschlossen ist)
Die Einschlusszeit pro Hafttag in der 25. Woche 2007 (18. bis 24. Juni 2007) beträgt 18,34 Stunden
Ziel ist durch effizienten Personaleinsatz die Einschlusszeit zu
verringern.
Berechnung:
Maximal mögliche Einschlusszeit (24 Stunden), abzüglich Bewegung im Freien, geleistete Arbeitsstunden, Anhaltestunden im gelockerten Vollzug, Ausgänge, Betreuungsstunden, Arztbesuche, Ausführungen, Vorführungen, Besuchszeiten, Freizeitgestaltung und Gottesdienste.
Beschäftigungsquote
In der Justizanstalt St. Pölten wurden im 1. Halbjahr 2007 im Durchschnitt 1,68 Arbeitsstunden pro Hafttag geleistet. Ziel ist, im Sinne des § 45 Abs. 1 StVG, diesen Wert zu verbessern.In der Justizanstalt St. Pölten wurden im 1. Halbjahr 2007 im Durchschnitt 1,68 Arbeitsstunden pro Hafttag geleistet. Ziel ist, im Sinne des Paragraph 45, Absatz eins, StVG, diesen Wert zu verbessern.
Berechnung:
Arbeitsstunden der Vergütungsstufen a bis e laut Monatsstatistik zuzüglich arbeitstherapeutische Stunden in der IVV pro Hafttag
Übersicht über die der Veranschlagung zugrunde gelegten
Personalstände:
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Plan-
stellen Vorschau
2007 ___________________________
2008 2009 2010
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Beamte/Verwendungsgruppe
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E1 2 2 2 2
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E2a/E2b * 68 68 68 68
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Ausbildungsplanstellen
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A2 2 2 2 2
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Summe Beamte: 72 72 72 72
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Vertragsbedienstete/
Entlohnungsgruppe
____________________________________________________________________
v1 1,2875 1,2875 1,2875 1,2875
____________________________________________________________________
v2 1 1 1 1
____________________________________________________________________
v3 3 3 3 3
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v4 1 1 1 1
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h1 1 1 1 1
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k4 0,25 0,25 0,25 0,25
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Summe Vertragsbedienstete: 7,5375 7,5375 7,5375 7,5375
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Gesamtsumme: 79,5375 79,5375 79,5375 79,5375
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7. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen
Einnahmen und Ausgaben:
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Anmerkungen BVA erwarteter Erfolg
2007 ____________________________
2008 2009 2010
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Ausgaben in Euro
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UT 0 siehe Erläuterungen 3079000 3480000 3480000 3480000
zu Punkt 7
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UT 3 siehe Erläuterungen 2000 115000 115000 115000
zu Punkt 7
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UT 7 siehe Erläuterungen 106000 65000 65000 65000
zu Punkt 7
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UT 8 siehe Erläuterungen 1199000 1370000 1370000 1370000
zu Punkt 7
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Kto. 7271-902 600000 530000 530000 530000
Vollzugskostenbeiträge
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Z - Posten 37000 50000 50000 50000
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Summe der Ausgaben: 5023000 5610000 5610000 5610000
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Einnahmen in Euro
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UT4 siehe Erläuterungen 275000 320000 320000 320000
zu Punkt 7
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Kto. 8171 575000 530000 530000 530000
Vollzugskostenbeiträge
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UT 7 Bestandswirksame 1000 1000 1000 1000
Einnahmen
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Summe der Einnahmen: 851000 851000 851000 851000
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Saldo: -4172000 -4759000 -4759000 -4759000
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Erläuterungen zu Punkt 7
Zahlungen an die BIG und andere Ausgaben zur Gebäudeerhaltung (ausgenommen mieterpflichtige Instandhaltungen) sowie Aufwendungen für die Unterbringung gemäß § 21 Abs. 1 StGB und § 429 Abs. 4 StPO in Krankenhäusern sind nicht saldenwirksam, sondern werden aus dem allgemeinen Budget der Justizanstalten zentral bezahlt. Der Anstieg der Ausgaben gegenüber den Vorjahren ist verursacht durch kurzfristig nicht steuerbare Umstände, insbesondere die Gehaltserhöhungen (UT 0), die steigenden Häftlingszahlen, die Erhöhungen der Arbeitsvergütungen inkl. Vollzugskostenbeiträgen der Häftlinge (UT 8), die laufend an die Kollektivverträge anzupassen sind, und den überproportionalen Anstieg der Kosten der medizinischen Versorgung. Die durch diese Umstände verursachten Steigerungen können durch Managementmaßnahmen in der Organisationseinheit weder auf der Ausgaben- noch auf der Einnahmenseite abgefangen werden. Die Ausgaben waren daher proportional und mit einer Zeitverzögerung zu den übrigen Justizanstalten im unbedingt erforderlichen Ausmaß anzupassen.Zahlungen an die BIG und andere Ausgaben zur Gebäudeerhaltung (ausgenommen mieterpflichtige Instandhaltungen) sowie Aufwendungen für die Unterbringung gemäß Paragraph 21, Absatz eins, StGB und Paragraph 429, Absatz 4, StPO in Krankenhäusern sind nicht saldenwirksam, sondern werden aus dem allgemeinen Budget der Justizanstalten zentral bezahlt. Der Anstieg der Ausgaben gegenüber den Vorjahren ist verursacht durch kurzfristig nicht steuerbare Umstände, insbesondere die Gehaltserhöhungen (UT 0), die steigenden Häftlingszahlen, die Erhöhungen der Arbeitsvergütungen inkl. Vollzugskostenbeiträgen der Häftlinge (UT 8), die laufend an die Kollektivverträge anzupassen sind, und den überproportionalen Anstieg der Kosten der medizinischen Versorgung. Die durch diese Umstände verursachten Steigerungen können durch Managementmaßnahmen in der Organisationseinheit weder auf der Ausgaben- noch auf der Einnahmenseite abgefangen werden. Die Ausgaben waren daher proportional und mit einer Zeitverzögerung zu den übrigen Justizanstalten im unbedingt erforderlichen Ausmaß anzupassen.
UT 0 – Personalbereich
Berechnungsbasis für die Jahre 2008 bis 2010 ist die Prognose für 2007 unter Berücksichtigung der Planstellenentwicklung und der Gehaltserhöhungen. Im Hinblick auf die steigenden Häftlingszahlen ist nicht geplant, die Gehaltserhöhungen durch Personaleinsparungen abzufangen.
Der Personalaufwand für alle Dienstzuteilungen aus der Personaleinsatzgruppe wird von der Justizanstalt St. Pölten ab Beginn der Dienstzuteilung und unabhängig von der Dauer der jeweiligen Dienstzuteilung geleistet.
UT 3 – Anlagen
Die Ausgaben wurden aufgrund des folgenden Investitionsplanesplanes budgetiert, wobei (E) für Ersatz- und (N) für Neuanschaffungen steht.
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Ausgaben in Euro 2008 2009 2010
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Haftraumsprechanlage E 80.000 80.000 80.000
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2 Standkochkessel ca. 190 L E 20.000
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2 Standkochkessel ca. 300 L E 30.000
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2 Kipper 80 L E 35 000
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Backschrank E 15.000 5.000
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SUMME: 115.000 115.000 115.000
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UT 7 – Aufwendungen (gesetzliche Verpflichtungen)
Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz ist die Prognose für 2007 und die steigenden Häftlingszahlen.
UT 8 – Aufwendungen
Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz ist die Prognose für 2007. Durch die steigenden Häftlingszahlen erhöhen sich auch die Krankenhauskosten und die Vollzugskostenbeiträge. Zu Projektbeginn war die Entwicklung der Häftlingszahlen nicht abschätzbar.
UT 4 – Einnahmen
Berechnungsbasis der Einnahmen bei diesem Ansatz ist der Durchschnitt der Erfolge der letzten 3 Jahre.