Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Flexibilisierungsklausel - Bestimmung der Justizanstalt St. Pölten
als Organisationseinheit
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 394/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 394 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 11Paragraph 11
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 2,
Text
3. Abschnitt
Controlling-Beirat
§ 11. (1) Bei der Bundesministerin für Justiz ist ein Controlling-Beirat für die gemäß § 17a BHG bestimmten Organisationseinheiten im Bereich des Bundesministeriums für Justiz eingerichtet.Paragraph 11, (1) Bei der Bundesministerin für Justiz ist ein Controlling-Beirat für die gemäß Paragraph 17 a, BHG bestimmten Organisationseinheiten im Bereich des Bundesministeriums für Justiz eingerichtet.
(2)Absatz 2,Dem Controlling-Beirat gehören folgende, gemäß dem § 17a Abs. 7 Z 1 des Bundeshaushaltsgesetzes für den Zeitraum gemäß Abs. 1 zu bestellende Mitglieder an:Dem Controlling-Beirat gehören folgende, gemäß dem Paragraph 17 a, Absatz 7, Ziffer eins, des Bundeshaushaltsgesetzes für den Zeitraum gemäß Absatz eins, zu bestellende Mitglieder an:
ein/e Vertreter/in der Bundesministerin für Justiz als Vorsitzende/r;
ein/e Vertreter/in des Bundesministers für Finanzen;
ein/e beratende/r, nicht stimmberechtigte/r Experte/Expertin aus dem Bereich der Betriebswirtschaft.
(3)Absatz 3,Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu bestellen, das seine Funktion jedoch nur in Abwesenheit des vertretenen Mitgliedes ausüben darf.
Dokumentnummer
NOR40094280