Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Flachs- und Hanfverarbeitungsbeihilfenverordnung 2008
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 24/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 24 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 10Paragraph 10
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Muster und Formblätter
§ 10.Paragraph 10,
Für Anträge und Erklärungen sind die von der AMA bereit gestellten Muster und Formblätter zu verwenden. Die Muster und Formblätter haben zusätzlich zu dem in den in § 1 genannten Rechtsakten vorgeschriebenen Inhalt Felder für Name, Anschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Antragstellers oder des Erklärenden zu enthalten. Das Formblatt für den Beihilfeantrag hat zusätzlich ein Feld für die Bankverbindung (Name des Kreditinstituts, Bankleitzahl, Kontonummer des Antragstellers bei diesem Institut) aufzuweisen. Für Anträge und Erklärungen sind die von der AMA bereit gestellten Muster und Formblätter zu verwenden. Die Muster und Formblätter haben zusätzlich zu dem in den in Paragraph eins, genannten Rechtsakten vorgeschriebenen Inhalt Felder für Name, Anschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Antragstellers oder des Erklärenden zu enthalten. Das Formblatt für den Beihilfeantrag hat zusätzlich ein Feld für die Bankverbindung (Name des Kreditinstituts, Bankleitzahl, Kontonummer des Antragstellers bei diesem Institut) aufzuweisen.
Zuletzt aktualisiert am
08.04.2015
Dokumentnummer
NOR40094830