Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
INVEKOS-Umsetzungs-Verordnung 2008
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 31/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 31 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 11Paragraph 11
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
6. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen
Rückforderung
§ 11. (1) Die AMA kann unter Anwendung des Art. 73 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 von der Rückforderung eines Betrags pro Betriebsinhaber und PrämienzeitraumParagraph 11, (1) Die AMA kann unter Anwendung des Artikel 73, Absatz 8, der Verordnung (EG) Nr. 796 aus 2004, von der Rückforderung eines Betrags pro Betriebsinhaber und Prämienzeitraum
von weniger als 100 Euro (Zinsen nicht inkludiert) oder
von weniger als 50 Euro, wenn die Zinsen getrennt von den zu Unrecht gezahlten Beträgen eingezogen werden müssen,
Abstand nehmen, wenn der behördliche Verwaltungsaufwand außer Verhältnis zur Höhe des rückzufordernden Betrags steht.
(2)Absatz 2,Zur Berechnung der Zinsen gemäß Art. 73 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 bei Rückforderungen wird die Zustellung des Rückforderungsbescheides am dritten Werktag nach der Aufgabe zur Post vermutet.Zur Berechnung der Zinsen gemäß Artikel 73, Absatz 3, der Verordnung (EG) Nr. 796 aus 2004, bei Rückforderungen wird die Zustellung des Rückforderungsbescheides am dritten Werktag nach der Aufgabe zur Post vermutet.
(3)Absatz 3,Im Zuge der Rückforderung zu Unrecht bezahlter Beträge ist der entsprechende Betrag von der AMA unter Anwendung des Art. 73 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 von Vorschüssen oder Zahlungen nach Erlass des Rückforderungsbescheides abzuziehen.Im Zuge der Rückforderung zu Unrecht bezahlter Beträge ist der entsprechende Betrag von der AMA unter Anwendung des Artikel 73, Absatz 2, der Verordnung (EG) Nr. 796 aus 2004, von Vorschüssen oder Zahlungen nach Erlass des Rückforderungsbescheides abzuziehen.
(4)Absatz 4,Teilzahlungen und Teilkompensationen werden zuerst auf das Kapital und erst nach der Tilgung des Kapitals auf die Zinsen angerechnet.
Zuletzt aktualisiert am
20.04.2009
Dokumentnummer
NOR40095200