Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Organisationsstruktur des Österreichischen Archäologischen Instituts
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 38/2008 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 131/2015Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 38 aus 2008, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 131 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Text
Organisatorische Gliederung
§ 5.Paragraph 5,
Für folgende Bereiche sind Organisationseinheiten vorzusehen:
Grabungen und Projekte im Inland unter Einrichtung von Arbeitsgruppen und
Grabungen und Projekte im Ausland unter der Verantwortung der Zweigstellenleiterin oder des Zweigstellenleiters oder der Grabungsleiterin oder des Grabungsleiters, gegebenenfalls unter Einrichtung von Arbeitsgruppen.
Zuletzt aktualisiert am
18.11.2015
Dokumentnummer
NOR40095266