Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Deponieverordnung 2008
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 39/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 39 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 37Paragraph 37
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
Mess- und Überwachungsverfahren
§ 37.Paragraph 37,
(1)Absatz eins,Der Inhaber hat während des Betriebs der Deponie, bei zeitweiliger Unterbrechung und nach Abschluss des Betriebs über die Dauer der Nachsorgephase ein Mess- und Überwachungsprogramm durchzuführen. Im Rahmen des Mess- und Überwachungsprogramms sind folgende Daten zu erheben:
Daten über den Wasserhaushalt gemäß § 30 Abs. 6;Daten über den Wasserhaushalt gemäß Paragraph 30, Absatz 6,;
Daten zur Emissions- und Immissionskontrolle gemäß § 38;Daten zur Emissions- und Immissionskontrolle gemäß Paragraph 38,;
Daten zur Kontrolle des Deponiekörpers, einschließlich der technischen Einrichtungen, und der Beweissicherungssysteme, einschließlich der Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gemäß § 39.Daten zur Kontrolle des Deponiekörpers, einschließlich der technischen Einrichtungen, und der Beweissicherungssysteme, einschließlich der Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gemäß Paragraph 39,
(2)Absatz 2,Der Inhaber hat dem Deponieaufsichtsorgan spätestens bis zum 10. April jeden Jahres auf der Grundlage der zusammengefassten Daten des vorangegangenen Kalenderjahres Bericht über alle Ergebnisse des Mess- und Überwachungsprogramms gemäß Abs. 1 zu erstatten. Die für die Überwachung als aussagekräftig ausgewählten Parameter sind graphisch und über alle Jahre fortlaufend darzustellen.Der Inhaber hat dem Deponieaufsichtsorgan spätestens bis zum 10. April jeden Jahres auf der Grundlage der zusammengefassten Daten des vorangegangenen Kalenderjahres Bericht über alle Ergebnisse des Mess- und Überwachungsprogramms gemäß Absatz eins, zu erstatten. Die für die Überwachung als aussagekräftig ausgewählten Parameter sind graphisch und über alle Jahre fortlaufend darzustellen.
Schlagworte
Messverfahren, Messprogramm, Emissionskontrolle, Wartungsmaßnahme
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2021
Dokumentnummer
NOR40095309