Norm Erteilung von Visa für den Flughafentransit, zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt - Durchführung des Abkommens (Slowenien)× ▾ ‹›Gliederung Erteilung von Visa für den Flughafentransit, zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt - Durchführung des Abkommens (Slowenien) Fassungen (Gesetz) ab 01.12.2007 — BGBl. III Nr. 8/2008 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.12.2007 BGBl. III Nr. 8/2008 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.12.2007 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1AnlagenAnl. 1Information über die Verweisung des Antragstellers an die zuständige slowenische Vertretungsbehörde | Information on referring an applicant to the competent Slovene representation