Norm Aufhebung von Rechtsvorschriften der Österreichischen Notariatskammer und der Notariatskammer für Steiermark durch den Verfassungsgerichtshof× ▾ ‹›Gliederung Aufhebung von Rechtsvorschriften der Österreichischen Notariatskammer und der Notariatskammer für Steiermark durch den Verfassungsgerichtshof Fassungen (Gesetz) ab 26.02.2008 — BGBl. II Nr. 72/2008 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute26.02.2008 BGBl. II Nr. 72/2008 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 26.02.2008 Art. 1