Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 84/2008 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 118/2010Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 84 aus 2008, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 118 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Beachte
Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 118/2010Materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 118 aus 2010,
Text
Darstellung der Frauenquote
§ 2.Paragraph 2,
Wie aus der Gegenüberstellung ersichtlich, liegt insbesondere bei den Verwendungsgruppen A1 und A2 die Frauenquote unter 40 %, wobei aber in der Verwendungsgruppe A1/9 die Frauenquote von 40 % erfüllt ist. Gegenüber dem Frauenförderungsplan 2006/2007 ist eine Steigerung in der Verwendungsgruppe A1 von 28,49 % auf 29,51 % und in der Verwendungsgruppe A2 von 36,36 % auf 37,74 % zu verzeichnen. Wie aus der Gegenüberstellung ersichtlich, liegt insbesondere bei den Verwendungsgruppen A1 und A2 die Frauenquote unter 40 %, wobei aber in der Verwendungsgruppe A1/9 die Frauenquote von 40 % erfüllt ist. Gegenüber dem Frauenförderungsplan 2006 aus 2007, ist eine Steigerung in der Verwendungsgruppe A1 von 28,49 % auf 29,51 % und in der Verwendungsgruppe A2 von 36,36 % auf 37,74 % zu verzeichnen.
Zuletzt aktualisiert am
22.04.2010
Dokumentnummer
NOR40096888