Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 84/2008 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 118/2010Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 84 aus 2008, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 118 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Beachte
Materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 118/2010Materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 118 aus 2010,
Text
Unterrepräsentation
§ 8.Paragraph 8,
Frauen sind zwar im Rechnungshof in den Verwendungsgruppen A1 und A2 gemäß § 11 B–GlBG unterrepräsentiert, der Erfolg der Bemühungen, Frauen für den Rechnungshof zu gewinnen, zeigt sich jedoch am steten Ansteigen der Frauenquote im Prüfungsdienst. Bei der Sektionsleitung ist die Frauenquote von 40 % erfüllt, während in den weiteren Funktionen der Verwendungsgruppen A1 und A2 die Frauen noch unterrepräsentiert sind. Frauen sind zwar im Rechnungshof in den Verwendungsgruppen A1 und A2 gemäß Paragraph 11, B–GlBG unterrepräsentiert, der Erfolg der Bemühungen, Frauen für den Rechnungshof zu gewinnen, zeigt sich jedoch am steten Ansteigen der Frauenquote im Prüfungsdienst. Bei der Sektionsleitung ist die Frauenquote von 40 % erfüllt, während in den weiteren Funktionen der Verwendungsgruppen A1 und A2 die Frauen noch unterrepräsentiert sind.
Zuletzt aktualisiert am
22.04.2010
Dokumentnummer
NOR40096894