Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr |
1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | - | - | - |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | - | - |
3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes | - |
4. | Kenntnis der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes |
5. | Grundkenntnisse der Arbeits-organisation, Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung | Kenntnis der Arbeitsorganisation, Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung | - |
6. | Grundkenntnisse der allgemeinen, anorganischen und organischen Chemie sowie der Mikrobiologie | Kenntnis der berufsspezifischen allgemeinen und organischen Chemie sowie der Mikrobiologie |
7. | - | Grundkenntnisse der Lebensmittelchemie, Ernährungslehre und der Verfahrenstechnik in der Lebensmittelverarbeitung und -herstellung | Kenntnis der berufsspezifischen Lebensmittelchemie und der Verfahrenstechnik in der Lebensmittelverarbeitung und -herstellung |
8. | Kenntnis der berufsspezifischen Physik wie Mechanik, Kalorik und Elektrotechnik | - | - |
9. | - | Grund-kenntnisse der Mess-, Steuer- und Regelungs-technik | - | - |
10. | Kenntnis und Anwendung der berufsspezifischen Mathematik wie zB Mischungsrechnungen, Rezepturberechnungen und Ausbeuteberechnungen | - | - |
11. | Grundkenntnisse der berufsspezifischen chemischen und physikalischen Mess- und Prüfverfahren sowie von mikrobiologischen Arbeitsweisen | Durchführen betriebsspezifischer chemischer, physikalischer und mikrobiologischer Mess- und Prüfverfahren |
12. | - | Kenntnis und Mitarbeit bei betriebs-spezifischen Kontroll- und Analysemethoden | Durchführen von betriebsspezifischen Kontroll- und Analysemethoden |
13. | - | Protokollierung und grafische Auswertung von Arbeitsergebnissen sowie deren Dokumentation auch unter Anwendung der betriebsspezifischen EDV und Methoden der Statistik |
14. | Grundkenntnisse der branchenspezifischen Rechtsvorschriften und Normen | Kenntnis der branchenspezifischen Rechtsvorschriften insbesondere Lebensmittelkennzeichnungsverordnung und Normen |
15. | Kenntnis der Vorschriften zur Personal- und Betriebshygiene (Hygiene-verordnung) und der Wichtigkeit von Hygiene-maßnahmen | Anwenden der betriebsspezifischen Maßnahmen zur Personal- und Betriebshygiene (Hygieneverordnung) unter Beachtung der vorgeschriebenen Anwendungsrichtlinien und Schutzmaßnahmen im Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln |
16. | - | Kenntnis des Aufbaus und der Funktion von automatischen Reinigungsanlagen | - |
17. | Kenntnis der Verfahren zur Lebensmittelverarbeitung und –herstellung |
18. | Grundkenntnisse des Rohstoffes Wasser (zB Inhaltsstoffe, Wasserhärte und ihre Bedeutung für die Lebensmittelverarbeitung und -herstellung), Aufbereitungsverfahren, Anforderungen an Wasserqualitäten, Analysemethoden | Kenntnis der Wasseraufbereitungsverfahren (Wasserenthärtung und Wasserentkeimung) und Bedienen der betriebsspezifischen Wasseraufbereitungsanlagen |
19. | Kenntnis der branchenspezifischen Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffe ihrer Gewinnung, Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten | - |
20. | - | Mitarbeit bei der Auswahl, Annahme, Prüfung auf Verwendbarkeit und Lagerung der betriebs-spezifischen Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffe | Auswahl, Annahme, Prüfung auf Verwendbarkeit und Lagerung der betriebsspezifischen Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffe |
21. | Kenntnis der Förderung und Lagerung von Feststoffen, Flüssigkeiten und Gasen sowie Umgang mit den betriebsspezifischen Förder- und Lagereinrichtungen | - | - |
22. | Grundkenntnisse der Anlagen zur Erzeugung von Energieträgern (wie zB Druckluft, Dampf, Kälte) sowie Mitarbeit beim Umgang mit betriebsspezifischen Energieträgern | Kenntnis der Anlagen zur Erzeugung von Energieträgern (wie zB Druckluft, Dampf, Kälte) sowie Umgang mit betriebsspezifischen Energieträgern |
23. | Grundkenntnisse der Produktions-anlagen zur Lebensmittel-verarbeitung und -herstellung | Kenntnis der betriebs-spezifischen Produktions-anlagen zur Lebensmittel-verarbeitung und -herstellung | - |
24. | Mitarbeit beim Rüsten, An- und Ausfahren und Bedienen der betriebsspezifischen Produktionsanlagen | Rüsten, An- und Ausfahren und Bedienen der betriebsspezifischen Produktionsanlagen |
25. | Kenntnis der Verpackungsmaterialien sowie -arten und deren Anwendungsmöglichkeiten | - |
26. | Kenntnis der Anlagen zur Abfüllung und Verpackung von Lebensmitteln sowie der Haltbarmachung, Konservierung, Endverpackung, Lagerung und Transport | - | - |
27. | Mitarbeit beim Rüsten, An- und Ausfahren und Bedienen von betriebsspezifischen Anlagen zur Abfüllung oder Verpackung von Lebensmitteln sowie Mitarbeit bei der Haltbarmachung, Konservierung, Endverpackung, Lagerung und Transport | Rüsten, An- und Ausfahren und Bedienen von betriebsspezifischen Anlagen zur Abfüllung oder Verpackung von Lebensmitteln sowie Ausführen von Arbeiten bei der Haltbarmachung, Konservierung, Endverpackung, Lagerung und Transport |
28. | - | Bedienen und Überwachen von Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen | - |
29. | - | - | Prozesssteuerung, auch rechnergestützt, und Durchführen von Prozesskontrollen |
30. | - | - | Grundkenntnisse der Produktionsplanung sowie der Betriebsdaten erfassung | Mitarbeit bei der Erfassung, Auswertung und Beurteilung von Betriebsdaten und Prozessaufzeichnungen sowie beim Einleiten von Korrekturmaßnahmen im Anlassfall |
31. | - | - | - | Grundkenntnisse der Logistik (An- und Auslieferungslogistik) |
32. | Grundkenntnisse des betriebsspezifischen Qualitätsmanagements einschließlich Dokumentation (zB HACCP, IFS) | Kenntnis und Mitarbeit beim betriebsspezifischen Qualitätsmanagement einschließlich Dokumentation (zB HACCP, IFS) |
33. | - | - | - | Kenntnis von Methoden zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung |
34. | Lesen von technischen Zeichnungen wie zB Verfahrensschaubildern, Verrohrungsplänen und Schaltplänen |
35. | Kenntnis der Werkstoffe (wie Metalle und Kunststoffe) und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsmöglichkeiten |
36. | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe |
37. | Grundfertigkeiten in der Bearbeitung von Werkstoffen wie Metallen und Kunststoffen | - | - |
38. | Grundkenntnisse der frühzeitigen Erkennungs-möglichkeiten von Störungen an Maschinen, Geräten und Anlagen | Kenntnis der frühzeitigen Erkennungsmöglichkeiten von Störungen an Maschinen, Geräten und Anlagen | - |
39. | Kenntnis der vorbeugenden Wartung (Wartungspläne) und Instandhaltung sowie Mitarbeit bei der Wartung, Pflege und Instandhaltung der betriebsspezifischen Maschinen, Geräte und Anlagen | Wartung, Pflege und einfache Instandhaltung der betriebsspezifischen Maschinen, Geräte und Anlagen |
40. | - | - | Mitarbeit bei der Störungsaufzeichnung und bei der Erstellung von Wartungsplänen |
41. | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | Kenntnis der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | - |
42. | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise |
43. | Kenntnis der einschlägigen englischen Fachausdrücke |
44. | Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV | - | - |
45. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
46. | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls |
47. | Kenntnis des betrieblichen Brand- und Explosionsschutzes sowie der vorbeugenden Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen |
48. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit |
49. | Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen |
50. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz)Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz) |
51. | Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
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