Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Höhe der Sitzungsgelder nach dem Arbeitsmarktservicegesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 110/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 110 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die Mitglieder (stellvertretenden Mitglieder) des Verwaltungsrates, der Landesdirektorien, der Regionalbeiräte und der Ausschüsse dieser Organe haben für jeden Tag der Teilnahme an einer Sitzung Anspruch auf Sitzungsgeld in Höhe von
im Falle des Verwaltungsrates 32 €,
im Falle des Landesdirektoriums 25 € und
im Falle des Regionalbeirates 13 €.
Anspruchsberechtigt sind auch alle vom jeweiligen Organ zur Teilnahme an einer Sitzung eingeladenen Personen.
Zuletzt aktualisiert am
10.03.2016
Dokumentnummer
NOR40097497