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Anl. 1

Fassungen
ab 01.05.2008 — BGBl. II Nr. 129/2008 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute01.05.2008 BGBl. II Nr. 129/2008 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Vereinfachungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 129 aus 2008,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.05.2008BGBl. II Nr. 129/2008

Außerkrafttretensdatum

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Text

Anlage 1

Vereinfachtes Verfahren:

1 Vergleichbarkeit von Methoden

Für die Entscheidung, ob ein Erweiterungsantrag im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens behandelt werden kann, ist die Vergleichbarkeit der angewandten Methoden von zentraler Bedeutung. Im Prinzip durchläuft eine Probe von ihrer Gewinnung bis zu ihrer Auswertung 4 Stationen, die für eine „Vergleichbarkeit der Methode“ allesamt in Betracht gezogen werden müssen:

  1. Litera a
    Probengewinnung/Probenmaterial:

Genetisches Material zur Analyse von Mutationen kann aus Blut, Fibroblasten, Chorionzotten, Mundhöhlenabstrichen o.ä. gewonnen werden. Im Einzelfall kann ein bestimmtes Probenmaterial für sich eine spezielle Handhabung und eine damit in Zusammenhang stehende Erfahrung erfordern; generell wird dies aber nicht der Fall sein.

  1. Litera b
    Art der Probenisolierung und –aufarbeitung:

Zur Analyse von Mutationen ist die Isolierung von DNA bzw. RNA oder die Präparation von Chromosomen (Zytogenetik) oder Proteinen erforderlich. Da die Isolierung von und der Umgang mit DNA, RNA, Chromosomenpreparationen oder Proteinen unterschiedliche Erfahrungen erfordert, kann davon ausgegangen werden, dass nur Analysemethoden, die mit dem gleichen genetischen Probenmaterial durchgeführt werden, als vergleichbar angesehen werden können.

  1. Litera c
    Art der Analyse:

Methoden sind dann als vergleichbar anzusehen, wenn ihnen das gleiche physikalische Grundprinzip zugrunde liegt, zB:

  • Strichaufzählung
    Anwendungen der Elektrophorese (SDS-PAGE, DGGE, SSCP)
  • Strichaufzählung
    Southern/Northern/Western-Blot/Dot-Blot
  • Strichaufzählung
    PCR, Realtime-PCR, Schmelzkurvenanalysen
  • Strichaufzählung
    DHPLC, Kapillarsequenzierung (Säulenchromatographie)
  • Strichaufzählung
    RFLP und ähnliches
  1. Litera d
    Probendetektion:

Auch hier sind Methoden als vergleichbar anzusehen, wenn ihnen das gleiche Prinzip der Detektion/Auswertung zugrunde liegt, zB:

  • Strichaufzählung
    Sequenzierautomat, DHPLC, Light-Cycler (Computerauswertung)
  • Strichaufzählung
    Southern/Northern Blot (Nachweis mittels Blotten auf eine Membran und anschl. Hybridisierung)
  • Strichaufzählung
    Gel-Färbetechniken, Autoradiogramme.

Methoden, die in den oben beschriebenen Punkten b)-d) vergleichbar sind, können daher als „vergleichbare Methoden“ im Sinne des vereinfachten Verfahrens angesehen werden.

2 Beispielliste für etablierte Methoden

Etablierte (in vielen Labors verwendet, abgesichert durch Literatur in „peer review journals“ oder Lehrbüchern, von der „scientific community“ akzeptiert) Methoden:

Die für die konkreten Untersuchungen beabsichtigten Methoden müssen für die jeweiligen Gene und Mutationen etabliert sein.
  • Strichaufzählung
    PCR, Realtime-PCR, PCR nach Literaturzitaten etc.
  • Strichaufzählung
    Schmelzkurvenanalysen
  • Strichaufzählung
    FRET („fluorescence resonance energy transfere“)
  • Strichaufzählung
    Hybridisierungen
  • Strichaufzählung
    Sequenzanalysen
  • Strichaufzählung
    RFLP („restricition fragment length polymorphism“)
  • Strichaufzählung
    SSCP (SSCA) („single strand conformation polymorphism“ or „single strand conformation analysis“)
  • Strichaufzählung
    Southern blot
  • Strichaufzählung
    Methylierungsanalysen
  • Strichaufzählung
    FISH („fluorescence in situ hybridization“)
  • Strichaufzählung
    D-HPLC („denaturing high performance liquid chromatography“)
  • Strichaufzählung
    DGGE („denaturing gradient gel electrophoresis“)
  • Strichaufzählung
    ARMS („amplification refractory mutation system“)
  • Strichaufzählung
    Northern blot
  • Strichaufzählung
    Mikrosatellitenanalyse
  • Strichaufzählung
    PFGE („pulse field gel electrophoresis“)
  • Strichaufzählung
    PTT („protein truncation test“)
  • Strichaufzählung
    Western blot

3 Etablierte Indikationsgebiete:

Alle fachärztlichen Bereiche gemäß den ärzterechtlichen Vorschriften.

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2017

Gesetzesnummer

20005774

Dokumentnummer

NOR40097640