Kurztitel
Seeverkehrsabkommen zwischen der EG und der Volksrepublik China -
Protokoll
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 39/2008Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 39 aus 2008,
Index
99/06 See- und Binnenschifffahrt
Text
ARTIKEL 4
Dieses Protokoll ist in Peking an diesem fünften September zweitausendfünf in zweifacher Ausfertigung in dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und chinesischer Sprache erstellt, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.