Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Kooperationszentrum Dolga Vas
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 42/2008Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 42 aus 2008,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
49/11 Internationale Sicherheit
Text
Artikel 1
Errichtung des Zentrums
Die slowenische Vertragspartei errichtet in der Republik Slowenien im Gemeindegebiet von Lendava im Bereich der Staatsgrenze zwischen der Republik Slowenien und der Republik Ungarn ein Kooperationszentrum (in der Folge: Zentrum). Das Zentrum befindet sich in den Räumlichkeiten der Grenzpolizeistation Dolga Vas.
Gemäß dieser Vereinbarung umfasst das Zentrum:
die Straße, die von der gemeinsamen Staatsgrenze zur Grenzpolizeistation Dolga Vas führt, zum Zweck der Anreise zum Arbeitsplatz;
festgelegte Arbeitsbereiche in der Grenzpolizeistation Dolga Vas sowie die dazugehörigen Nebenräumlichkeiten;
ausgewiesene Dienstparkplätze.
In diesem Zentrum versehen Beamte der zuständigen Behörden der Republik Österreich, der Republik Slowenien und der Republik Ungarn ihren Dienst.
Das Zentrum ist in den Sprachen der Vertragsparteien zu kennzeichnen und mit den Staatsflaggen und -wappen der Vertragsparteien zu versehen.
Die Betriebszeiten des Zentrums sind einstimmig von den in Artikel 3 genannten zuständigen Behörden festzulegen.
Zuletzt aktualisiert am
21.04.2022
Dokumentnummer
NOR40097662